Meine liberale Seite

Einleitung

Weil in den letzten Jahren einige Politiker wie W. Schäuble und G. Beckstein die Bürger- und Verfassungsrrechte fast bis zur Abschaffung einzuschränken versuchen, und ich zu denjenigen gehöre, die nach der Wiedervereinigung 1990 keine Stasi 2.0 wünschen, habe ich diese Seite gegen Stasi 2.0 erstellt, um über legale Anti-Stasi-2.0-Maßnahmen zu informieren.
Schließlich gibt es in den meisten Ländern der Erde viele der hier in Deutschland schon lange eingeführte Überwachungsmaßnahmen nicht; beispielsweise gibt es auch in den oft als Vorbild genannten USA weder eine Meldepflicht (nach dem Meldegesetz) noch eine Ausweispflicht und Gewehre gibt es dort nicht nur bei einigen Banken als kostenloses Werbegeschenkt bei Eröffnung eines Girokontos, sondern man kann man sie dort zusammen mit Munition in den meisten Supermärkten kaufen ohne irgendwelche Berechtigungsscheine oder Ähnliches vorlegen zu müssen; ein gültiger Führerschein reicht dort völlig aus, wie ich aus eigener Erfahrung weiß.

Dazu ein Zitat von Benjamin Franklin:

Wer die Freiheit einschränkt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.
(Original: Historical Review of Pennsylvania, 1759, "Those who would give up essential liberty to purchase a little temporary safety deserve neither liberty nor safety." )

Und eines von Aristoteles:

Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht ist zu Recht ein Sklave.

Vorratsdatenspeicherung, Bundestrojaner, Email-Überwachung usw.

Stasi 2.0 Innenminister Schäuble hatte 2007 viele fachlich sinnlose und zudem verfassungswidrige Vorschläge die wie den Vorschlag Terroristen "gezielt töten" (Wiedereinführung der Todesstrafe und das alte Prinzip "Tötet den Attentäter", mit dem hübschen Nebeneffekt das dies die Hintermänner schützt):
http://www.berlinkontor.de/10.07.2007/darf-man-terroristen-gezielt-toeten.html

Kombiniert hat er dies mit dem Vorschlag die jahrtausendealte Rechtstradition der Unschuldsvermutung (Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948, Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (MRK), usw.) abzuschaffen - womit gleichzeitig auch die Menschenrechte sowie bürgerliche und politische Rechte abgeschafft wären - also die übliche Nebenwirkung eines klassischen Staatsstreichs und Rückfall in ein Altertum ohne Bürgerrechte:
http://www.stern.de/politik/deutschland/587226.html

Passend hierzu wollte er den Unterschied zwischen Friedens- und Kriegsrecht aufheben und unter Anderem mit dem Bundstrojaner auch den Unterschied zwischen Polizei und Geheimdiensten - weshalb es als Stasi 2.0 bezeichnet wird:
http://de.wikipedia.org/wiki/Stasi_2.0

Weitere verfassungswidrige Vorschläge waren die Bundeswehr im Inneren einzusetzen, das zwar verabschiedete aber vom Bundesverfassungsgericht kassierte Flugsicherheitsgesetz und Internierungslager für sogenannte "Gefährder" - nach dem Vorbild des Gefangenenenlagers in Guantanamo, das aber fast alle Fachleute als illegal und Verhöhnung internationalen Rechts und der Menschenrechte einstufen.

Anfang 2008 kam von ihm der Vorschlag den Abhörschutz abzuschaffen, ganz so wie man es noch aus dem "Dritten Reich" kennt:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/101906
und der von Schäuble verfassungsfeindlich geplante Bundestrojaner wurde vom Bundesverfassungsgericht notgeschlachtet.
Man darf gespannt sein, was als nächstes von Schäuble kommt: Ist es ein Verbot von Kleidung, d. h. FKK-Zwang, weil das Tragen Kleidung ja nichts anderes als ein konspiratives Verbergen von biometrischen Merkmalen ist?
Oder ein Verbot von Ostern, weil die Oster-Tradition des Versteckens von Eiern und Süßigkeiten ein Training zum Bombenlegen ist und Verstecken sowieso eine subversive Tätigkeit ist?
Oder ein Verbot von gewaltverherrlichenden Büchern, insbesondere solcher, die fast alles enthalten, was das Strafgesetzbuch bietet, beispielsweise Bibel, Koran usw.?

Interessant ist auch die gebetsmühlenartige Wiederholung der Begrundung dieser Maßnahmen: Terrorismus und insbesondere islamistischer Terrorismus. Allerdings hat das einen Schönheitsfehler: In Deutschland gab es noch nie einen Anschlag islamistischer Terroristen (Stand: Oktober 2008) und selbst in Ländern, in denen es tausende Tote dadurch gab, z. B. USA, ist allein das Risiko durch einen Autounfall zu sterben, über 200 mal höher als durch einen Terror-Anschlag zu sterben: http://action.downsizedc.org/wyc.php?cid=77
Und in Europa ist die Gefahr, die vom Terrorismus ausgeht, noch viel geringer: http://wiki.privacyfoundation.de/TerrorZahlen

Das grundlegende Problem hierbei ist, das solche Fakten ignoriert werden, beispielsweise wegen Beratungsresistenz, rein subjektiver Risikobewerung nach dem Motto "Verwirren Sie mich nicht mit Fakten.", fehlender Sachkenntniss und direkt an Firmen beteiligte Politiker wie O. Schilly sind bekannt dafür hauptsächlich Firmen-Politik zu betreiben, also auf Gewinnmaximierung der eigenen Firmen hin zu arbeiten.

Und so verwundert es auch nicht, das die Terroristen auch in Deutschland ihre Strategie umsetzen konnten, obwohl es hier keinen einzigen Anschlag gab, obgleich schon seit Jahren fast täglich davor gewarnt wird ( http://www.dradio.de/dlf/sendungen/kommentar/605867/): Die Bürgerrechte wurden eingeschränkt durch Maßnahmen wie Vorratsdatenspeicherung, Fingerabdrücke im Reisepaß seit 1.11.2007 usw. und zudem wurde das Hauptziel, die wirtschaftliche Schädigung erreicht, denn für den Chip im Reisepaß zahlt jeder Bürger ebenso mehr wie auch für die Vorratsdatenspeicherung und viele weitere Maßnahmen; es werden Millarden ausgegeben für Szenarien die a) in Deutschland noch nie eingetreten sind und b) selbst wenn sie mal eintrenen sollten viel geringeren Schaden anrichten würden als die volkswirtschaftlichen Schäden, die durch so genannte Anti-Terror-Maßnahmen schon bislang jedes Jahr in Milliardenhöhe entstehen. Zudem wird dabei auch häufig vergessen, das fast keine dieser Maßnahmen irgend einen Terroranschlag verhindern kann, denn z. B. die Attentäter vom 11.9.2001 waren ganz legal in die USA eingereist; das jetzt bei der Einreise auch alle 10 Fingerabdrücke genommen werden und man nun noch mehr Fragen beantworten muß hätte die Anschläge vom 11.9.2001 nicht verhindert; diese Maßnahmen sind Snakeoil. Überwachungs-Maßnahmen wie der Bundestrojaner und Vorratsdatenspeicherung hätten ebenfalls nichts geändert, weil Terroristen fast immer unauffällig leben und daher fast nie zum Ziel gezielter Überwachungsmaßnahmen werden können.

Deshalb verwundert es nicht wirklich, das die sogenannten Antiterror-Maßnahmen meist weder validiert noch zeitlich limitiert werden und dadurch meistens unwirksam sind:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26968/1.html
Zu diesem Thema bermerkte der NAE-Präsident Vest, dass der Terrorismus auch dadurch schädigen könne, dass man falsch auf solche Bedrohungen (Terrorismus) reagiert:
http://www.heise.de/newsticker/US-Report-Automatisierte-Data-Mining-Tools-zur-Terroristen-Identifizierung-sind-unwirksam-und-un-a--/meldung/117145

Ein Beispiel ist ein am Max-Planck-Institut erstelltes "Gutachten zur Rechtswirklichkeit und Effizienz der Überwachung der Telekommunikation nach den §§ 100 a, 100 b StPO und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen", denn das ergab beispielsweise, dass lediglich 23,5% der Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen substantiell begründet waren (d. h. zu 3/4tel waren die Überwachungsmaßnahmen nicht richtig begründet und die zuständigen Richter haben die Maßnahmen nur abgenickt; eine rechtsstaatliche Prüfung gibt es bei Überwachungsmaßnahmen nur sehr selten):
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26871/1.html
Hinzu kommt, das nach Abschluß der Maßnahme die gesetzlich vorgeschriebene Informierung der überwachten Person meist nicht erfolgt: Die Polizei schiebt gerne die Zuständigkeit zum Staatsanwalt und der wiederum zur Polizei, so das letztlich meist nichts passiert.
Es ist zwar konsequent die Überwachung einer Person nicht richtig zu begünden und anschießend nicht den gesetzlichen Informationspflichen gegenüber dieser Person folge zu leisten, aber beides ist schlicht illegal.

Und eigentlich sind diese ineffizienten Maßnahmen konsequent: Würden wirklich effektive Maßnahmen gegen den Terrorismus oder andere Pseudo-Ziele wie Kinderpornografie oder ... ergriffen, so gäbe es bald kaum noch solche Verbrecher(innen) und damit wären die "Anti-Terror-Politiker" quasi arbeitslos und hätten praktisch keine Argumente zur Einschränkung von Bürgerrechten.
Die aktuelle Situation nützt somit jedem - außer den unbescholteten Bürgern.
Und damit sich daran wenig ändert, auch wenn es weniger Terrorismus geben wird, stufen Politiker wie William Patry schon das Kaufen gefälschter Modeartikel als Unterstützung von Terroristen ein: http://www.gulli.com/news/modepiraten-und-terror-wer-2008-02-18/
und andere wie Kaarina Dromberg stufen die Befürworter der legalen Privatkopie als Terroristen ein, die wenn sie Emails schreiben "eMail-Terroristen" sind: http://www.gulli.com/news/finnland-privatkopie-2005-09-19/
Man darf gespannt sein, welche Gruppe es als nächste erwischt; vielleicht Falschparker oder wieder Juden?

Als eine der nächsten Zielgruppen werden in Großbritannien sogar schon Kinder in Kindergärten ernsthaft vorgeschlagen:
http://www.gulli.com/news/kinder-sind-potentielle-2008-03-17/.

Daneben darf man nicht vergessen, das es neben der Staatlichen Überwachung des lokalen Staats auch die Überwachung durch andere Staaten gibt und auch private Überwachung, beispielsweise Kameras die auch die Eingabe der Geheimzahl im Diskounter Lidl filmen und illegale Verbindungsdatenspeicherungen der Telekom. Die Maßnahmen gegen Stasi 2.0 wirken auch dagegen und auch gegen andere illegale Aktivitäten wie beispielsweise illegalen Adress-Handel.

Anti-Stasi-2.0-Tipps und Vorurteile

Geld

Das Geld ist traditionellerweise anonym: Geldscheinen, Münzen und Naturalien kann man nicht ansehen, welchen Weg sie gegangen sind und schon die alten Römer formulierten dies als "Pecunia non olet" (zu deutsch: Geld stinkt nicht) .
Es gibt zwar Markierungen wie registrierte Seriennummern, Markierungen mit Isotopen und das Auswerten von Fingerabdrücken, aber die lassen meist nur wenig Rückschlüsse zu, können mit Fälschungen manipuliert werden und zudem können sie Fälschungen nicht verhindern.

Das bisher verwendete elektronische Geld hingegen, z. B. in Form der Geldkarte, ist bisher nicht anonym: Das elektronische Geld wird von einem Konto abgebucht und alle Zahlungen sind rückverfolgbar; elektronisches Geld stinkt!

Hier sind die Banken und auch Kreditkarten-Unternehmen noch weit hinter dem Stand der Technik zurück, denn die Kryptologie kennt schon lange anonymes elektronisches Geld , beschrieben z. B. im Buch "Kryptologie" von Albrecht Beutelspacher, 2007, 8. Auflage, Kapitel 6.
Neben dem Geld-Wert kann man im anonymen Elektronischen Geld auch Daten wie das Geburtsjahr unterbringen, so das mit elektronischem Geld auch mit Altersnachweis gezahlt werden kann; Jugendschutz ist daher kein Argument gegen anonymes elektronisches Geld.
Als Workaround bleiben daher bisher (2008) neben Money Orders und Pre-Paid Debit Cards sowie MasterCard/Visa/American Express gift cards vor allem Prepaid-Kredikarten, z. B. von http://card444.com/ denn damit kann man auch Accounts bei Paypal, ebay, hood usw. erhalten: http://card444.com/faqs.html#12. Unter anderem deshalb ist Paypal viel unsicherer als beispielsweise eine Bank-Überweisung, wie beispielsweise das c't magazin in seiner Rubrik "Vorsicht, Kunde" alle paar Monate veröffentlicht. Die Behauptung von ebay, das Paypal sicher ist, bezieht sich auch nicht auf Käufer oder Verkäufer sondern auf die Firma PayPal, weil die sowohl Käufern wie auch Verkäufern nur sehr wenig Rechte gewährt und selber nur eine Tochtergesellschaft von ebay ist. PayPal ist deshalb eine sichere Einnahmequelle für ebay: Im Gegensatz zu Banküberweisungen, die normalerweise kostenlos sind, verdient ebay über Paypal an jeder Zahlung rund zwei Prozent - zusätzlich zu den ohnehin anfallenden Ebay-Gebühren. Dadurch kassiert ebay letztlich doppelt!

Neben card444 gibt es noch viele andere Anbieter von Prepaid-Kreditkarten; beispielsweise Paysafecard, Ukashcard und www.visacreditcards.cashbusinessopportunity.com.
Daneben gibt es auch Wizzt für SIM-Karten.

Als Alternative scheiden anonyme Geldkonten für die allermeisten Leute aus: Im Gegensatz zum Film sind in der Realität Nummernkonten in der Schweiz so wie auch das Goldfinger-Konto nicht wirklich anonym und anonyme Konten in entlegenen Pazifik- oder Karibik-Staaten, z. B. Kaimaninseln, sind meist nicht leicht erhältlich und können bei einem Bank-Bankrott schnell verschwinden.
Daneben hat man das Problem, das bei einem anonymen Konto wie einem e-Gold-Offshore-Konto die Zu- und Abgänge nur aufwendig anonym machbar sind, wie beispielsweise Parteispendenaffären gezeigt haben.

Geld ist aber auch zum Data Mining beliebt: Beispielsweise hat man in Deutschland dazu ein Geldwäschegesetz gemacht und dazu auch noch ein Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz zusammen mit einem Ermächtigungsgesetz: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/28/28294/1.html.
Und in anderen Ländern wie USA ist man schon stark terror-verdächtig, allein schon wenn man seine Schulden komplett zurück zahlt, auch wenn es sich um weniger als 5000 Euro handelt: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/22/22203/1.html.
Deshalb sollte man größere Geldbewegungen (> 4000 Euro) stückeln, über mehrere Kreditkarten/Konten und mehrere Banken in möglichst weit entfernten Ländern verteilen, sowie generell Barzahlung bevorzugen und immer ein paar Schulden haben, denn selbst Milliardäre wie Donald Trump haben Schulden in Form von Krediten.

Daneben gibt es noch weitere Möglichkeiten Datenmißbrauch im Zusammenhang mit Geld zu blocken; beispielsweise in Naturalien statt mit Geld zahlen. Beispielsweise kann man mit einem Notebook oder Auto bezahlen und bei Bedarf kann der/die Bezahlte die Naturalien verkaufen und wieder zu Geld machen. Bei gebrauchten Sachen ist der Wertverlust hierbei nur gering.
Die Profis bevorzugen Antiquitäten und Kunstwerke: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/28/28523/1.html.

Ebay, hood u. a.

Auf Ebay, hood u. a. gibt es auch gegen Stasi 2.0 einiges, das man beispielsweise mit der lokalen Suche nach anonym findet:

http://search.ebay.de/search/search.dll?from=R40&_trksid=m37&satitle=anonym&category0=

Der IP-Adress-Mythos, das zu einer IP-Nummer genau eine Person gehört

Irrtümer:

a) Die Verbindungen im Internet sind so einfach wie Telefonverbindungen: Es gibt Zwei Endstellen und irgendwelche Zwischenstellen dazwischen.

b) Zu einer Internet-Verbindung gibt es nur die beiden IP-Adressen der Endstellen, je eine 32-Bit-Zahl.

c) Über die beiden IP-Adressen einer Verbindung sind die beiden Internet-Teilnehmer zuverlässig ermittelbar, so wie mit einer Festnetz-Telefonnummer die beiden Telefonierenden zuverlässig ermittelbar sind.

d) Verbindungen im Internet können leicht und ohne großen Aufwand aufgezeichnet werden.

e) Durch die vollautomatische und überwachte Aufzeichnung der IP-Adressen (Vorratsdatenspeicherung) gibt es bei der Indentifizierung keine Fehler.

f) IP-Adressen sind nicht fälschbar.

Richtig ist:


a)
Verbindungen im Internet erfolgen nicht "einfach so" (direkt), wie die einfache Umsetztung von Luftdruckschwankungen in Spannungsschwankungen (und umgekehrt) beim Analog-Telefon, sondern weitaus komplexer, gemäß dem OSI-Modell, das sieben Schichten unterscheidet!
Weil einge der Protokolle über mehr als eine Schicht reichen, können für eine Verbindung weniger als 7 Protokolle nötig sein können; beispielsweise Ethernet, IP, TCP, HTTP.
Auf jeder der 7 OSI-Schichten kann es mehrere Zwischenstellen geben, z. B. Repeater, Switche, Router, Gateways und Proxies, aber die können nicht zwischen Zwischenstellen und Endstellen unterscheiden.
Zudem werden die Daten im Internet in Form von Paketen übertragen, die häufig andere Routen nehmen und über Techniken wie Multipath Routing, beispielsweise über ein offenes WLAN eines Nachbarn, kann man auch von einem PC mehrere IP-Adressen gleichzeitig verwenden; verschiedene verwendete IP-Adressen zu einem Zeitpunkt schließen nicht aus, das sie von nur einem PC verwendet wurden.
Beispielsweise kann man an einem Telefon-Anschluß einen WLAN-Router wie einer Fritzbox 7270 als DSL-Router verwenden, der eine öffentliche IP-Nr. verwendet, gleichzeitig kann man den Router mittels PPPoE-Passthrough als DSL-Modem mit einer zweiten öffentlichen IP-Nummer verwenden und zusätztlich kann man über ihn gleichzeitig mittels ISDN eine Einwähl-Verbindung in das Internet mit einer dritten öffentlichen IP-Nummer verwenden.

b) IP-Adressen sind zwar Anfang 2008 überwiegend 32-Bit-Zahlen, und werden daher auch als IP-Nummern bezeichnet, aber schon seit Jahren wird neben dem zugehörigen IPv4-Protokoll auch das IPv6-Protokoll mit 128-Bit-Zahlen verwendet, mit steigender Tendenz.
Ein Beispiel ist ipv6.google.com, das die IP-Nummer 2001:4860:0:2001::68 hat ( http://www.heise.de/newsticker/Google-com-mit-IPv6--/meldung/104994).
Zudem gehört zu einer Verbindung bei den meisten im Internet verwendeten Protokollen, beispielsweise TCP (mindestens) ein Quell- und ein Ziel-Port; für eine Verbindung reichen zwei IP-Adressen nicht aus.
Der Ziel-Port hat meist einen empfohlenen Wert (Default-Port), beispielsweise ein einfacher Apache Web-Server (HTTP) auf Port 80, aber er kann beliebig sein, so wie auch der Quell-Port.
Außerdem sind IP-Nummern nicht eindeutig: Beispielsweise bei der Entwicklung und dem Testen von Hardware ist es normal, das mehrere Geräte in einem Netzwerk die gleiche MAC-Adresse und die gleiche IP-Adresse verwenden, denn bevor die Hardware offizielle Adressen einprogrammiert bekommt, verwendet sie irgendwelche Werte und die können beliebig sein. Und dies ist nicht nur bei der Entwicklung und Produktion so, sondern auch bei verkauften und eingesetzten Produkten: Beispielsweise gibt es einige DSL-Modems von Sphairon, z. B. das AR870, die DSL-Router im Bridging-Modus sind und als voreingestellte LAN-IP die http://150.150.150.4 mit der NetMask 255.255.255.0 verwenden. Dieser IP-Bereich gehört aber laut whois der Firma LGNET in Seoul in Südkorea. Ein Gerät mit der IP-Nummer 150.150.150.4 würde man daher in Südkorea vermuten, aber es kann auch gleichzeitig das DSL-Modem unter dem Tisch sein und auch das DSL-Modem bei hunderttausend anderer Leute! Bei meinem eigenen AR870 habe ich diesen IP-Clash abgestellt, aber bei tausenden anderer Leute gibt es ihn noch immer und es kann jederzeit auch jede andere IP-Nummer treffen; beispielsweise kann ich meinem AR870 die IP-Nummer von jemandem geben, der eine Email von seinem Internet-Zugang geschickt hat und dessen IP-Nr. daher leicht dem Email-Header entnommen werden kann.
Zudem erfolgen Verbindungen im Internet nur in Form von Datenpaketen, die üblicherweise bis zu 1500 Byte groß sind und bei jedem dieser meist tausenden Datenpakete pro Verbindung kann die Absender- wie die Empfänger-IP-Nummer sich ändern. Bei sich ändernden, so genannten dynamischen IP-Adressen, ist dies nicht ungewöhnlich und hierfür gibt es unterstützende Dienste wie z. B. wie DynDNS und DNS2go, durch die man mit dynamischen IP-Nummer genau so viel machen kann wie mit statischen.
Ein weiterer Punkt ist, das auf TCP/IP aufsetzende Protokolle wie HTTP sehr viele IP-Nummern kennen; beispielsweise im HTTP_X_FORWARDED_FOR-Header, der bei den Proxies deutscher Providern häufig verwendet wird: Man kann dort hunderte IP-Nummern eintragen und es gibt weitere dafür verwendete Header wie HTTP_HOST, HTTP_VIA, X_BLUECOAT_VIA, CACHE_CONTROL und HTTP_CLIENT_IP. Es ist eine Kleinigkeit auf dem heimischen PC selber einen Proxy einzurichten und in diese Header beliebige IP-Nummern einzutragen; man kann so tausende IP-Nummern bei nur einer einzigen Verbindung verwenden; beispielsweise einige vom Bundeskanzleramt oder von Nachbarn.
In der Regel ist daher mit "der" IP-Adresse nur die der TCP/IP-Schicht gmeint, beispielsweise in der Signaturen von Danasoft:

Im Internet findet man Proxies, die HTTP-Header ungeändert übernehmen oder die zufällige IP-Nummern in den Headern verwenden. Deshalb ist die Verwendung dieser TCP/IP IP-Nummer nicht ganz falsch, aber es ist Beweisvernichtung, wenn man nur diese eine Nummer verwendet oder nicht dokumentiert, das es keine weiteren aufzuzeichnen gab, denn die Proxies der Provider hängen die IP-Nummer vom Anschluß meist an einen HTTP-Header an.

c)
Kaum ein Netzwerkprotokoll unterscheidet zwischen Zwischenstationen und Endstellen; jede Zwischenstation kann eine Endstelle sein und jede Endstelle kann eine Zwischenstation sein. Dies gilt insbesondere für das Internet-Protokoll (abgek. IP) und auch für alle anderen, weil sie über Proxies, Router, Forwarder usw. umgeleitet und weitergeleitet werden können. Dadurch entspricht Die IP-Adresse zwar funktional einer Rufnummer in einem Telefonnetz, ist mit dieser aber nicht wirklich vergleichbar weil es im Internet keine reinen Endgeräte gibt; jedes Endgerät kann ein Zwischengerät sein und umgekehrt.
Dadurch können viele, mehrere tausende, Leute über einen Proxy oder Router problemlos eine einzige IP-Adresse Verwenden. Einfache Beispiele hierfür sind DSL- und WLAN-Router wie die Fritzbox 7270 von AVM, CGIProxy sowie "einfache" Proxies wie der Proxy www-proxy.t-online.de:80.
Hinzu kommt, das Stand der Technik Anfang 2008 weiterhin ist, das JEDE WLAN-Verschlüsselug leicht zu knachen ist: Für WEP werden einige Minuten benötigt, für WPA wie für WPA2 werden ohne Nutzung von Grafikkarten einige Stunden benötigt: http://www.gulli.com/news/wpa-cracking-10-000-mal-2008-10-12/.
Umgekehrt kann ein Gerät allein unter einer IP-Nummer auch gleichzeitig tausende Verbindungen aufbauen/durchleiten; es ist prinizipiell nicht erkennbar wieviele Geräte eine IP-Adresse verwenden. Wieviele Benutzer diese Geräte haben, ist erst recht nicht zu erkennen.
So wie es Festnetz-Nummern gibt, die nicht einer Person eindeutig zugeordnet werden können, beispielsweise Festnetz-Nummern von Telefonzellen, gibt es IP-Adressen, beispieslweise von Internet-Cafes oder offene WLANs, die nicht eindeutig einer Person zugeordnet werden können.
Selbst wenn man denn einer IP-Adresse einen Anschluß zuordnen kann, hat man unter Anderem noch das Problem, das dahinter meist mehrere Personen sind; beispielsweise eine Familie in einer Wohnung.
Ein anderes Beispiel sind große Firmen und Behörden, in denen der Internet-Zugang nur über einen Zwangs-Proxy möglich ist: Tausende Leute benutzen über den Proxy nach Außen zwangsweise die gleiche IP-Nummer und sind daher nicht über die IP-Nummer identifizierbar.
Zudem gibt es Proxies, Netzwerke wie Onion-Router, z. B. Tor (The Onion Router), über die die IP-Nummer vom primären Anschluß des Benutzers nicht erkennbar ist. Beispielsweise betreibe ich zuhause unter Anderem einen Tor-Server, einen JAP-Forwarder und zwei Proxies, allein schon um Traffic-Analysen zu blocken.

d)
Es gibt Techniken wie Infiniband, bei denen die Verbindungen nicht vom Betriebssystem aufgebaut werden, sondern autonom von der Hardware. Bei Infiniband nennt sich dies Sockets Direct Protokoll, abgek. SDP, und dies arbeitet am Betriebssystem vorbei (sogen. Kernel Bypass). Dadurch ist es dem Betreibssystem überhaupt nicht möglich die Verbindungen aufzuzeichnnen. Man sieht dies beispielsweise daran, das wenn mit 1,6 GByte/s Daten per SDP übertragen werden, das das Betriebssystem nichts davon anzeigt; die SDP-Verbindungen können, ohne Weiteres, gar nicht aufgezeichnet werden!
Zudem kostet das Aufzeichnen der Verbindungen, selbst wenn dafür nur das erste Datenpaket (einer Verbindung) verwendet wird: Die Daten müssten von Software bearbeitet werden (d. h. zusätzliche Latenzzeit, zusätzliche CPU-Last), gespeichert werden und zum Abrufen bereit gehalten werden. Das kostet Speicherplatz, Strom, Arbeitszeit usw..

e)
Unter Anderem durch Zahlendreher und andere Verwechselungen bei Providern, Rechtsanwälten und anderen ist die Ermittlung nach IP-Adressen keineswegs fehlerfrei. Die Praxis zeigt viele Fehler, allein schon bei der Übermittlung von IP-Adressen:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/80111
http://www.gulli.com/news/isp-liefert-falsche-ip-50-tage-2007-11-08/
http://www.heise.de/newsticker/meldung/97304
http://www.heise.de/newsticker/IP-Verwechslung-fuehrt-zu-falschem-Kinderporno-Verdacht--/meldung/105094

Die Ursache ist, das die aufgezeichneten Daten in Form ganz gewöhnlicher Text-Dateien vorliegen, die jeder mit einem Editor wie Notepad (oder emacs, vi, ...) ganz einfach manipulieren kann und das die Daten bei Ermittlungen/Nachforschungen häufig abgetippt oder abgeschrieben oder per Telefon mitgeteilt werden. Dadurch sind Übertragungsfehler nicht ungewöhnlich und weil keine Signaturen, z. B. nach dem Signaturgesetz (kurz SigG) oder mittels PGP/GPG, verwendet werden können die Vorratsdaten auch im Nachhinein problemlos gefälscht werden.
Daran wird sich sicherlich nichts ändern, denn von Fehlern wie das ein Sondereinsatzkommando durch einen Zahlendreher in der Hausnummer nicht in die Wohnung eines Bankräubers sondern in die Wohnung eines harmlosen Rentner-Ehepaars gestürmt war, kann man wöchenlich in Zeitungen lesen und sie dienen politischen Zwechen wie der Steuerehlichkeit, weil bei solchen Aktionen auch Zufallsfunde verwertet werden.

f)
Wie unter e) erwähnt können die Aufzeichungen zu einer IP-Adresse gefälscht werden oder fehlerhaft übertragen werden, aber es gibt noch weitere Möglichkeiten der Fälschung: Ein Sender eines Datenpaketes kann irgendeine Absender-IP-Adresse eintragen und dies für DDOS-Attacken mißbrauchen, beispielsweise als Smurfing oder Spoofing.
Zudem kann ein Administrator eines Core-Routers eine IP-Nummer zumindest kurzzeitig übernehmen oder auch längerfristig einige Ports zu einer IP-Nummber von irgendjemandem verwenden.
Außerdem können selbst in einem PC, hinter einer Netzwerk-Buchse, mehrere Geräte die gleiche IP-Nummer und die gleiche MAC-Adresse gleichzeitig verwenden. Ein Beispiel sind Server-Management-Karten mit IPMI und Share LAN controller on serverboard z. B. von Supermicro: http://www.supermicro.com/manuals/other/SUPER_IPMI_1.5.ppt. Ein Beispiel sind die Karten AOC-SIMSO-HTC und AOC-SIMLC-HTC von SuperMicro.
Technisch realisiert sind solche Karten meist mit einem LAN Controller auf dem Mainboard, mit zwei Datenbussen; manchmal mit nur einer MAC und manchmal mit zwei MACs. Und die Server-Management-Karten sind nicht immer gesteckte Karten; häufig sind sie nur ein paar ICs auf dem Mainboard.


Ein anderes Beispiel ist Malware, z. B. in Form von Trojanern, auf dem PC meiner Schwester, einem typischen Familien-PC bei dem jeder der (6) Familien-Mitglieder Administrator-Rechte unter MS-WinXP hat: Mit einer nur kurzen oberflächlichen Suche mit einem sechs Monate alten Knoppicillin, das nicht einmal mit aktualisierten Malware-Signaturen gesucht hat, konnte ich zwei Trojaner finden: A0284562.exe und A0284565.exe. Hätte dieser PC einen Internet-Zugang, so wären dessen Internet-Verbindungen sicherlich zum größten Teil ferngesteuert, so wie auch bei vielen Millionen anderer PCs weltweit. Und der Urheber einer darüber aufgebauten Internet-Verbindung ist meist nicht ermittelbar und zudem meist weit weg im Ausland (meist ohne Auslieferungsabkommen).
Ein weiteres anderes Beispiel ist, das über Freigabe-Fehler bei DSL-Providern (und PC-Benutzern) fremde PCs als Proxies und gekaperte Server mißbraucht werden können und so nur deren IP-Nummer nach Außen sichtbar wird:
http://golem.de/0707/53633.html.
Die Vielfalt der Möglichkeiten nicht unter der IP des eigenen LAN-Zugangs Verbindungen im Internet zu erscheinen ist daher nahezu unbegrenzt; beispielsweise kann in einem Mehrfamilienhaus auch ein Powerline-LAN eines Nachbar, das nicht oder nur mit dem default-Passwort abgesichert ist, ganz einfach und sogar legal verwendet werden.

Rechtslage in Deutschland

Weitergabe der Personen-Daten zu einer IP-Adressse
Die Gerichte folgen der technischen Entwicklung nur langsam, berücksichtigen sie aber schon halbwegs, wie ein Beispiel vom Landgericht Saarbrücken zeigt: Im Urteil vom 28. Januar 2008, Az.: 5 (3) Qs 349/07 begründen sie das Verweigern der Weitergabe von IP-Adressen wie folgt:

Allein aus dem Umstand, dass eine bestimmte IP-Nummer einer bestimmten Person zugeordnet werden kann, folgt nach Ansicht der Richter noch nicht, dass die ermittelte Person auch zu der angegebenen Tatzeit über den genannten Anschluss die vorgeworfenen Tat begangen hat. Da somit ein hinreichender Tatverdacht nicht ohne weiteres bejaht werden könne, sei die Akteneinsicht zu verweigern.

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Keine-Akteneinsicht-fuer-die-Musikindustrie-bei-Filesharing--/meldung/105888

Damit wird auch die Vorratsdatenspeicherung bezüglich IP-Adressen relativiert und anerkannt, das IP-Adressen nur sehr schwache Indizien sind. Zudem haben sich damit auch die geplanten Auskunftsansprüche für "Geschädigte" (über Störerhaftung) erübrigt.

Siehe auch http://www.heise.de/newsticker/Keine-Akteneinsicht-bei-Filesharing-Vorwuerfen--/meldung/107175

Und speziell bei Onion-Router-Betreibern, also Beispielsweise Tor-Server-Betreibern, ist zu berücksichtigen das sie einen Telkommunikationsdienst nach dem Telekommunikationsgesetz (abgek. TKG) anbieten ( § 3, Abs. 24 ) denn ein Onion-Router bietet ja einen Dienst, der überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze besteht. Deshalb sind diejenigen Daten, die beim Betrieb des Onion-Routers erhoben, verarbeitet oder genutzt werden nach § 3, Abs. 30 Verkehrsdaten. Betreibt man einen Onion-Router also beispielsweise zuhause über einen DSL-Anschluß, gilt dies folglich auch für diesen und dessen DSL-Anschluß.
Und das Bundsverfassungericht hat für den Abruf von Verkehrsdaten hohe Hürden gesetzt, in dem Beschluss vom 11. März 2008:
"In dem Verkehrsdatenabruf selbst liegt ein schwerwiegender und nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG (Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses).".
Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/en/press/bvg08-037.html.
Deshalb dürfen auf die Verkehrsdaten nur Sicherheitsbehörden und nur zur Verfolgung schwerer Straftaten im Sinne des § 100a Abs. 2 StPO zugreifen.
Zudem muss der Verdacht durch bestimmte Tatsachen begründet und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos sein (§ 100a Abs. 1 StPO).

Einige Juristen argumentieren zwar, das wenn eine IP-Adresse schon ermittelt werden konnte, der Schutz der Verkehrsdaten dann plötzlich nicht mehr vorliegt, weil die Ermittlung einer IP-Adresse im Nachhinein legal ist, aber das ist schon rein technisch Unsinn, weil hierbei nicht berücksichtigt wird, das das IP-Protokoll nicht zwischen End- und Zwischenstellen unterscheidet und daher eine IP-Adresse im Allgemeinen nur die IP-Adresse einer Zwischenstation wie einem Proxy, Onion-Router oder einem WLAN-Router ist. D. h. die eine IP-Adresse ist im Allgemeinen nur die IP-Adresse einer Zwischenstation und damit i. Allg. ein Verkehrdatum nach § 3, Abs. 24 TKG.


Haftung für verschlüsselte WLANs
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts von Anfang 2008 haftet ein Betreiber eines mit Passwort geschützten WLANs nicht für illegale Downloads darüber: www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de, Quelle: Chip, Heft 03/2008, Seite 35.

Haftung für unverschlüsselte WLANs
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt von Mitte 2008 haftet ein Betreiber eines NICHT abgesicherten WLANs für Vergehen Dritter durch das eigene, unverschlüsselte WLAN grundsätzlich nicht: http://www.gulli.com/news/filesharing-keine-haftung-bei-2008-07-08/.

Nutzung offener Netze
Bei offenen Netzen wie unverschlüsselten WLANs kann man davon ausgehen, das der Betreiber mit der Nutzung einverstanden ist: http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/04-08/index.php3?seite=7, auch nachzulesen im Artikel "W-LAN: Legal schwarzsurfen", CHIP, März 2005, S. 212-213.
Dies entspricht auch der Rechtsprechung, das der Betreiber generell nicht für ein offenes LAN haften muß und auch dem gesunden Menschenverstand: Will jemand nicht das sein WLAN bis in die Nachbarschaft reicht, kann er die Sendeleistung reduzieren und so mit ein paar Klicks in wenigen Sekunden die Reichweite auf seine Wohnung beschränken; es ist technisch nicht nötig die Reichweite über die Wohnung auszudehnen. Abhängig vom Wellenlängenbereich MUß er dies sogar bei einigen Kanälen, weil landesabhängig nicht jeder Kanal für WLANs genutzt werden darf! Deshalb findet man auf Verpackungen von WLAN-Zubehör meist Felder für die vier Typen/Regionen EU, UK, AU, und US, wobei der entsprechende Typ angekreuzt oder mittels Aufkleber markiert ist.
Alternativ zur Sendeleistungsreduktion kann man auch die Wohnung abschirmen, beispielsweise mit elektrisch leitenden Tapeten und geerdeten Fliegengittern am Fenster, aber es ist meist einfacher nur die Daten-Verbindung abzuschirmen und das WLAN ausschließlich über abgeschirmte Kabel (WLAN-Kabel) zu verwenden.
Solche WLAN-Kabel, auch als RG 316 Kabel bezeichnet, gibt es fertig zu kaufen, in verschiedenen Längen:
Wlankabel Wlankabel
Alternativ kann man neben den drahtgebundenen Techniken wie Ethernet und Powerline auch andere drahtlose Techniken wie beispielsweise IRDA oder Ultraschallnodems (die sogar unterwasser funktionieren) verwenden.
Zusätzlich oder anstelle dieser Maßnahmen bezüglich der Reichweite kann man weitere Hürden einrichten, die in wenigen Sekunden mit ein paar Klicks eingerichtet sind, beispielsweise MAC-Filterung, Verschlüsselung, kein DHCP-Server sowie ein unüblicher privater IP-Bereich wie z. B. 172.29.53.0/30 usw., denn allein schon durch Verschlüsselung, so veraltet und unwirksam sie auch sein mag, gilt das WLAN juristisch nicht mehr als offen: http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/04-08/index.php3?seite=7.

Ein offenes WLAN, das in die Öffentlichkeit und sogar fremde Wohnungen gestrahlt wird, ist daher technisch wie juristisch eine offensichtliche und nachdringliche Einladung es zu nutzen; es wird geradezu aufgedrängt, weil es einer öffentlichen Bekanntmachung einer Einladung zu einer kostenlosen Nutzung gleichwertig ist.

Dies zeigt sich beispielsweise bei Notebooks, die meist so konfiguriert sind, das sie schon beim Booten das stärkste offene WLAN verwenden: Nicht selten verwenden sie vollautomatisch das WLAN eines Nachbarn und sofern man die WLAN-Verbindung nicht überprüft, oder man automatisch die Mails des Nachbarn erhält, merkt man davon nichts.
Es kommt auch nicht selten vor, das Benutzer ihr eigenes WLAN mit dem des Nachbarn verweschseln: http://www.gulli.com/news/england-16-j-hriger-wegen-2008-10-31/.
Gleiches gilt für offene Powerline-LANs und andere offene Netze.

WLAN-Hotspot-Verzeichnisse
http://www.hotspot-locations.de - sehr umfangreich und mit weltweiter Suche
http://www.jwire.com/search-wifi-hotspots.htm - sehr umfangreich und mit weltweiter Suche
http://www.heise.de/mobil/laenderliste - auch mit allgemeinen technischen Länderinformationen sowie Links zu WLAN-Hotspot-Suchmaschienen und den guten Länder-Informationen vom Auswärtigen Amt (Außenministerium)

Mobiltelefone/Handys

Mobiltelefone können remote mißbraucht werden durch a) Abhören (Mitschneiden), b) Aufzeichnen der Verbindungsdaten (Vorratsdatenspeicherung) und c) Handy-Ortung.

Zu a): Gegen Abhören helfen keine direkten Zuhörer, also NICHT in einem überfüllten Zug oder Bus telefonieren und Verschlüsselung, die mit verschlüsselnden Handys wie beispielsweise dem Cryptophone zuverlässig machbar ist.
Allerdings gibt es bisher noch keine Handys die Steganografie benutzen; hier sind die Handys noch weit hinter dem Stand der Technik zurück.

b) Gegen das Aufzeichnen der Verbindungsdaten hilft nicht persönlich registrierte oder Prepaid-SIM-Karten und -Handys zu benutzen. Hierfür gibt es Händler, die keine persönlichen Daten verlangen, beispielsweise http://anonyphone.de/ und anonyme Tauschbörsen, z. B. http://www.daten-speicherung.de/index.php/kartentausch/ und natürlich gibt es sie auch auf ebay, hood, Flohmärkten und in Kleinanzeigen; z. B. auf www.alles.de.
Daneben kann man SIM-Karten auch zusammen mit einem gebrauchten Handy günstig kaufen und als weitere Alternative gibt es Instant-Handys und Wegwerf-Handys die um die 49 Euro kosten, die man anonym registrieren kann und mit denen man ohne Registrierung 10 Minuten lang telefonieren kann.
Bei einfachen Handys ist das vermeiden von Datenspuren ebenfalls leicht: Man geht zu einem Discounter wie Aldi und kauft dort bar Handy und Prepaid-SIM-Karte, denn persönliche Daten sind hier überflüssig, weil ja schon im Voraus bezahlt wurde; es gibt keine Abrechnungen für die persönliche Daten erforderlich wären.
In den meisten Ländern, z. B. Österreich oder den Niederlanden, kann man deshalb die Prepaid-SIM-Karte anschließend sofort verwenden, ohne jede Angabe persönlicher Daten. Damit eignen sich die Karten auch für die Kinder gut: Man muß sich nicht unnötig mit Spam zu irgendwelchen Abo-Fallen rumärgern und beispielsweise den Taschengeldparagraph erläutern; den Aufwand kann man sich sparen und zudem seine Kinder vor Datenmißbrauch und unredlichen Handy-Findern schützen. Das Problem verloren gegangener oder gestohlener Handys ist relativ häufig und betriff allein in Deutschland Millionen: Einer TNS-Emnid-Umfrage zufolge wurde mehr als 7 Prozent der Deutschen schon einmal das Handy gestohlen, in der Gruppe der 14- bis 29-Jährigen sind es sogar knapp 18 Prozent. Quelle: http://www.tecchannel.de/kommunikation/news/1766832/. Und statistisch gesehen verliert jeder Deutsche alle zwei Jahre sein Handy (Quelle: elektroniknet Newsletter [newsletter@newsletter.elektroniknet.de] vom 29.9.2008).

In Deutschland benötigt man aber trotzdem eine Registrierung mit "stimmigen" Angaben über eine Webseite, von einem Internet-Cafe oder Anonymiser oder z. B. über den Onion-Router Tor.
"Stimmig" heißt, das die Adresse den Routenplanern bekannt sein muß: Wenn man z. B. per Googlen nach "Hotel Rosenheim" sich eine hübsche Adresse in Rosenheim aussucht, aber die Hausnummer zu hoch wählt, wird diese nicht akzeptiert; man muß dann eine kleinere eingeben. Zudem sollte die Hausnummer nur wenig geändert werden, damit die Postleitzahl weiterhin paßt, so das man den Aufwand der PLZ-Suche zur Wunschadresse sparen kann.
Hierbei sollte man immer etwas anderes für Wohngebiete typisches ergoogeln; beispielsweise statt Hotels auch Gaststätten, Bäckereien, Apotheken, Internet-Cafes usw..
So erhält man auch weitere Daten wie eine Telefonnummer, bei der man nur die letzten Ziffern ändern muß, um eine realistische andere zu erhalten.
Dazu braucht man noch einen anderen Namen, der auch aus Rücksichtname nicht der von einer unter der Adresse wohnenden Person stammen sollte; es sollte ein zufälliger sein, den man z. B. von Programmen wie notwhoami und RIG (Random Identity Generator) auch automatisch erzeugen lassen kann.
Zumindest notwhoami liefert auch ein zufälliges Geburtsdatum mit.
So erhält man beispielsweise:

Loren Behrens
Kirchenweg 35
83026 Rosenheim
4/14/1965

Es geht auch mit weniger Aufwand, mit Webseiten wie http://www.fakenamegenerator.com die auch einige andere Daten liefern; beispielsweise UPS Tracking Number, MasterCard-Nr. mit Ablauf-Datum aber ohne Security-Nr./Prüf-Nr., Telefon-Nr., Geburtsname der Mutter, Email-Adresse (die man anonym nutzen kann) und Webseite. fakegenerator.com kann solche Zufalls-Identitäten für 19 Länder und in 14 Sprachen erstellen. Über die Qualität dieser Zufalls-Identitäten kann man wenig sagen, außer das sie gut aussieht, auch weil es auf fakegenerator.com Verifikations-Programme gibt; beispielsweise ein Credit Card Validator, CA Social Insurance Number (SIN) Generator & Validator und einige andere.
Aber zumindest die deutschen Postleitzahlen stimmen leider meistens nicht, wie die PLZ-Suche der deutschen Post zeigt, unter http://www.postdirekt.de/plzserver/.
Daneben gibt es auch einen deutschen Fake Bankdaten Generator

Mit korrekter PLZ kann man neben den Karten von http://blau.de (z. B. von Kaufland) und http://www.plus-kom.de (z. B. vom Discounter Plus) auch das Aldi Talk Starter-Set von Aldi(-Süd), also SIM-Karte für 12,99 Euro (vor dem 23.6.2008 14,99) mit 10 Euro Gesprächsguthaben problemlos anmelden. Und dies ist zweifelsfrei legal: http://www.golem.de/0805/59954.html. Daneben gibt es auch Ortel Mobile in Handyshops und Congstar bei Aral oder DM.
Nebenbei eignen sich solche Wunsch-Daten auch gegen andere Abfragen von nicht benötigten Daten, die generell ein Sicherheitsrisiko sind und auf Kostenfallen hindeuten.
Ein Beispiel für den Mißbrauch realer Daten sind die Updates vom nur scheinbar serösen WISO Sparbuch: Versteckt im Kleingedruckten ist an das Update (mit Aktualisierungsgarantie) ein konstenpflichtiges Abo angehängt; siehe c't Heft 11/2008, S. 78-79. Der Tipp, niemals die eigenen Daten bei der Registrierung nur für ein angeblich kostenloses Update anzugeben, stammt deshalb auch von denjenigen, die unbeabsichtigt in diese Abo-Falle getappt sind: http://www.amazon.de/gp/cdp/member-reviews/A1WKAJQ1XUN4I8/ref=cm_cr_dp_auth_rev/302-8948327-5157665?ie=UTF8&sort%5Fby=MostRecentReview und man findet den Tipp auch gelegentlich in Computer-Magazinen auch für Online-Foren; beispielsweise in com!, Heft 8/2008, Seite 81, Sicherheits-Tipp Nummer 8., "Identität schützen".

Von Norma habe ich gehört, das dort für die Freischaltung eines Prepaid-Paketes Adressen mit dem Postident-Verfahren gesammelt werden; dort benötigt man etwas mehr Aufwand wie beispielsweise einen Penner seines Vertrauens, sagt ihm 10 EUR + 2 Liter Rotwein zu, und läßt ihn registrieren.

Und werden noch weitere Daten wie Festnetz-Nr. benötigt, kann man die ergoogelten Daten etwas anpassen, so das sie zumindest ohne direkte Überprüfung vor Ort stimmen.
Hilfreich ist dies auch für Leute, die in Neubaugebieten wohnen, die noch nicht in Routenplanern verzeichnet sind und die sich mit ihren realen Daten registrieren lassen wollen, aber nicht können.
Generell sollte man aber für Prepaid überhautp keine persönlichen Daten angeben, denn a) ist niemand dazu verpflichtet, b) werden die Daten überhaupt nicht benötigt, weil ja schon im Voraus bezahlt wurde, so wie in einer Münz-Telefonzelle; entsprechend werden sie erfahrungsgemäß nie überprüft, und c) wird mit den registrierten Daten illegaler Adress-Handel betrieben, wie z. B. der Fall von Billy Baypack zeigt und wie auch ich jeden Monat merke: Ich erhalte jeden Monat Snailmail-Spam (Brief-Werbung); unter Anderem von der Hypovereinsbank wird mir seit einem Jahr monatlich mindestens ein Kredit angeboten obwohl ich dort niemals Kunde war, auch sonst keinen Kontakt mit ihr hatte, keinen Kredit benötige und der Weitergabe meiner Daten an die Hypovereinsbank niemals zugestimmt habe.
Der illegale Adress-Handel wird in Deutschland ganz offensichtlich betrieben: Beispielsweise habe ich zwar bei Conrad Electronic in Nürnberg im April 2008 ein KOSTENLOSES Vodafone CallYa Prepaid-Paket mit einem Sony Ericcson J110i Handy erhalten, MUßTE dafür aber den Personalausweis vorlegen und zudem MUßTEN in der Conrad-Filiale von dessen Vorder- und Rückseite Fotokopien gemacht werden, die nach Vodafone geschickt werden; sonst hätte ich das Prepaid-Paket nicht erhalten! Der Verkäufer sagte mir, das auch ausländische Kunden diese Praxis merkwürdig (unseriös) finden, aber in Deutschland hat man sich an diese illegale Praktiken offenbar gewöhnt.
Offensichlicher kann man illegalen Adress-Handel nicht betreiben, denn bei einem Prepaid-Paket gibt es gar nichts abzurechnen; eine Adresse wird daher nicht benötigt und erst recht nicht alle anderen Daten, inklusive Foto, die auf dem Personalausweis stehen!
Dies bestätigt auch Paragraph 8 des Telekommunikationsgesetz (TKG) Abs. 10 Satz 1: "Die geschäftsmäßige Erbringung von Telekommunikationsdiensten und deren Entgeltfestlegung darf nicht von der Angabe personenbezogener Daten abhängig gemacht werden, die für die Erbringung oder Entgeltfest- legung dieser Dienste nicht erforderlich sind." sowie auch der Grundsatz der Datenvermeidung und der Datensparsamkeit, die Paragraph 3a des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) festlegt und die sich laut BVerfG-Urteil vom 15.12.1983 aus dem Verfassungsgebot ergeben, das nur erforderlichen Daten unter Verzicht auf eine Vorratsspeicherung zu erheben sind.
Gesetzlich ist daher für ein KOSTENLOSES Prepaid-Paket personenbezogene Daten zu speichern nicht nötig, wie auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 22.10.2003 (Az.: BVerwG 6 C 23.02) bestätigt, nach dem Prepaid-Anbieter keine personenbezogenen Daten ihrer KundInnen speichern müssen und wegen dem Grundsatz der Datenvermeidung und der Datensparsamkeit dürfen auch keine personenbezogenen Daten gespeichert werden!
Dies ist auch logisch; schließlich kommt zwischen Kunde und Anbieter ein Vertragsverhältnis zustande, bei dem die Karte lediglich als Zahlungsmittel genutzt wird, vergleichbar mit der Nutzung von Briefmarken als Briefporto oder zu entwertenden Fahrscheinen. Und auch diese unterliegen dem Erschöpfungsgrundsatz; d. h. nach dem in Verkehr bringen (an den Kunden abgeben/verkaufen) darf der Kunde das Produkt ohne Weiteres weiterverkaufen und er braucht dies niemandem mitzuteilen.
Sich für eine Prepaid-Karte auszweisen zu müssen ist daher so wie wenn man sich selbst für eine Briefmarke ausweisen müßte, auch wenn man diese Briefmarke nur im Auftrag einkauft oder zum Verkaufen an Sammler.
Die einzige logische wie auch juristische Erklärung für die extreme Datensammelwut von Vodafone und Conrad ist daher das Geschäuft mit persönlichen Daten, also illegaler Adress-Handel, und das obwohl es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt und es sogar explizit verboten ist!
Zudem habe ich dieses Prepaid-Paket gar nicht für mich gekauft, sondern nur einen Test-Kauf gemacht, das ungeöffnete Paket an eine Person in einem anderen Bundesland verkauft und die Details hierzu nirgends notiert. Das nächste kostenlose Prepaid-Paket werde ich wohl auf ebay oder hood verkaufen, wie viele andere Leute auch.
Die registrierten Daten haben daher nicht einmal eine Woche nach dem Abholen mit dem Prepaid-Paket überhaupt nichts zu tun, aber danach wurde ich bei der Registrierung überhaupt nicht gefragt. Weil dies beim illegalen Adress-Handel irrelevant ist, ist das auch konsequent; am Wert der Adressen im illegalen Adress-Handel ändert sich durch die unbekannte Weitergabe nichts.
Und umgekehrt kann man anonyme Prepaid-Karten von A1/Vodafone auch direkt aus Österreich kaufen oder über ebay oder hood; wer eine anonyme Prepaid-Karte von Vodafone erhalten möchte kann dies mit ein paar Mausklicks erledigen.
Aktuell wird diese Praxis von Conrad/Vodafone im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde vom Bundesverfassungsgericht überprüft, aber wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, ist noch nicht absehbar (Stand Mai 2008, Quelle: Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz).


c) Die Handy-Ortung wird unter Anderem auch im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung vorgenommen: Die Postition des Handys wird bei jedem Telefonat bestimmt, neben der Tel-Nr. der Gegenstelle und der Gesprpächsdauer. Dies betrifft aber nur terrestrische Handys; Satelliten-Handys können zumindest mit der bisherigen Technik nicht geortet werden.
Zudem kann man mit WLAN-Handys offene WLANs mit Internet-Zugang zum Telefonieren nutzen. Allerdings benötigt man hierfür eine Gegenstelle, die man über das Internet erreichen kann.

Sonstiges zu Handys

Bei Handys ist zu beachten, das sie (mindestens) zwei Nummern verwenden, die auch mit der Vorratsdatenspeicherung aufgezeichnet werden: Die IMSI (International Mobile Subscriber Identity), die die Kennung der SIM-Karte ist und über die neben der Abrechnung auch das optionale Abhören mittels IMSI-Catcher erfolgt, sowie die IMEI (International Mobile Equipment Identity), die die Gerätekennung des Handys ist und für die Datenübertragung benötigt wird, so wie die Hardware-Adresse (MAC-Adresse) einer Netzwerkkarte.
Bei den meisten Handys kann man sich die IMEI durch Eingeben des Dienstbefehles/Geräte-Codes *#06# anzeigen lassen.
Weil an der IMSI auch die Telefonnunmmer gebunden ist, kann man sie nicht leicht ändern (außer man ist entsprechender Admin bei einem Mobilfunk-Provider). Man kann sie praktisch nur regelmäßig wechseln und die zugehörige neue Telefon-Nummer den Verwandten/Bekannten mitteilen. Empfehlenswert ist daher einmal pro Jahr die SIM-Karte zu wechseln und die alte zu verschenken oder über http://www.daten-speicherung.de/index.php/kartentausch/ anonym zu tauschen.
Die IMEI hingegen kann man so leicht ändern wie die Hardware-Adresse (MAC-Adresse) einer Netzwerkkarte im PC. Zum Ändern der IMEI eignet sich ein IMEI-Changer, den man z. B. bei www.techmobile.co.uk und www.furan.de findet. Je nach Handy benötigt man meist ein anderes Programm; beispielsweise das Samsung Agere Tool, den Nokia IMEI Changer, S1-S10 IMEI changer V2.3 und diverse Programme der http://www.gsmunlock.com/equipment/panasonic_tools.html Panasonic Tools. Viele Programme zum Unlocken können auch die IMEI ändern. Man findet solche Programm z. B. auf http://www.unlockeasy.com und es gibt dazu auch Communities wie z. B. http://tech.groups.yahoo.com/group/samsung_funclub/. Neben diesen PC-Programmen, gibt es auch IMEI-Changer die auf dem Handy selbst laufen; z. B. auf einem iPhone auf dem BSD installiert wurde.

Wichtig ist auch, das IMEI und IMSI durch die Vorrratsdatenspeicherung verknüpft werden, so das man daher SIM-Karten nur selten in andere Handys einsetzen sollte, denn das wird über die Vorratsdatenspeicherung bei jedem Telefonat registriert. Zudem sollte man Aufkleber auf dem Handy, auf dem die vom Hersteller vergebene IMEI steht, entfernen.

Erwähnenswert ist auch, das es für die Handyspionage Schadsoftware gibt, durch die man bei einem fremden Handy Abhören, SMSe Mitlesen und das Handy orten kann. Solche Programe heißen beispielsweise Partnertracker oder Flexispy und werden meist von eiversüchtigen Partnern in einem unbeobachteten Moment in wenigen Sekunden auf dem Handy installiert.
Dagegen hilft nur die Installation von Malware-Scannern und die Prozesstabelle selbst zu überprüfen. Eine Alternative sind ganz einfache (billige) Handys, auf denen man nichts installieren kann.

Zum Ausspionieren mittels Handy siehe auch: http://www.gulli.com/news/handys-als-helfershelfer-der-2008-06-02/.

Telefon

Telefonanrufe können zurückverfolgt werden: Analoganschlüsse werden in der Vermittlungsstelle in digitales und damit leicht routinemäßig zu erfassendes ISDN umgesetzt und zwar mit Rufnummerunterdrückung.
Bei ISDN wird immer die Rufnummer mindestens bis zur Zielvermittlungsstelle übertragen, egal wie man die Rufnummernuterdrückung einstellt. Die Rufnummerunterdrückung erfolgt beim ISDN traditionellerweise dadurch, das der Telefonnummer die vier Zeichen *32# vorangestellt werden, als Vor-Vorwahl. Mit sogenannten Fangschaltungen und generell bei Notrufnummern ist die Rufnummernunterdrückung aber abstellbar und für den Angerufenen sichbar.

Weil Telefonkarten eine eindeutige Identifikationsnummer besitzen, sind Kartentelefone keine gute Alternative. Zum anonymen Telefonieren sollte man daher immer andere Münztelefonzellen benutzen und sein eigenes Handy nicht mitnehmen (wegen der Verbindungsdatenspeicherung auch des Handy-Standorts, auch schon beim Einbuchen, beim Umbuchen, nach einer Überwachungsanordnung zusätlich mit regelmäßigen SMS-Pings, also stille Test-SMS (Typ 0-SMS)).


Bundestrojaner/Bayerntrojaner

Gegen den Bundestrojaner gibt es viele Schutzmaßnahmen wie Firewall, nicht jeden irgendwo gefundenen USB-Stick an einen Rechner mit sensiblen Daten anstecken, nicht jede Software bedenkenlos installieren, generell ohne root-/Administrator-Rechte arbeiten, Virenscanner verwenden und regelmäßig updaten sowie zusätzlich regelmäßig mit von CD gebootetem Knoppicillin nach Malware scannen, denn der Bundestrojaner ist Malware.

Einen sehr starken Schutz gegen den Bundestrojaner und auch andere Malware erhält man aber auch schon, indem man a) für den Internet-Zugang Rechner in einem LAN nur mit privaten IP-Adressen verwendet, OHNE Gateway und mit einem Proxy oder Onion-Router auf dem Router, der den Internet-Zugang herstellt, b) nicht-Mainstream-Hardware verwendet; beispielsweise eine Sparc- oder eine Alpha-Workstation, denn die meiste Malware läuft nur auf IBM-kompatiblen PCs, und c) nicht-Mainstream-Betreibssyteme verwendet, beispielsweise FeeBSD oder Debian, denn die allermeiste Malware läuft nur unter einem Microsoft-Windows.
Der Punkt a) ist sehr wichtig, weil man für viele Internet-Seiten Java und Javascript benötigt, aber damit Proxies und auch Anonymizer umgangen werden können, wenn ein Gateway vorhanden ist! Gut zu sehen ist dies auf Test-Seiten wie
https://www.jondos.de/de/anontest
und
http://www.gurusheaven.de/security/anonymitaets_test.shtml.
Die erste Test-Seite zeigt das mit einem Gateway über Java/Javascript auch bei Verwendung von Proxies, Onion-Routern sowie auch NAT-Routern die IP-Nummern des lokalen Rechners und die IP-Nr. vom Internet-Zugang selbst ermittelt werden können!
Keinen Gateway zu verwenden hilft aber auch indirekt und doppelt: Wenn der Trojaner Daten "nach Hause schicken" will, kann er das mangels Gateway nicht einfach und vor allem nicht direkt.
Sollten die Daten trotzdem über einen Proxy den Empfänger erreichen, hat er das Problem, das die IP-Nummer, von der die Daten kommen, eine ganz andere ist, so das die Daten dem Trojaner-Opfer gar nicht zugeordnet werden können und damit vor Gericht wertlos sind.
Man muß auf einen Gateway nicht ganz verzichten, denn kann auch den Gateway nur zeitweise verwenden, beispielsweise unter Linux mit den kurzen Kommandos route del default u. route add default gw 192.168.12.34.

Zu b): Billiger als Sparc, Alpha und auch Mac ist ARM, z. B. als RiscPC oder in Form eines PC-ähnlichen Maiboards mit (aufgelötetem) ARM-Prozessor: http://www.simtec.co.uk/products/EB110ATX/index.html simtec_cats_board.jpg
Mit rund 160 Euro ist so ein ARM-Mainboard inkl. CPU nicht teuer. Damit kann man beispielsweise ein Debian Linux erfahrungsgemäß so einfach wie auf einem PC installieren und verwenden, denn man kann damit übliche (billige) PC-Komponenten wie IDE-DVD-Laufwerk, SDRAM-Speicherriegel, PCI- und ISA-Karten verwenden aber dort läuft KEINE PC-Software. Damit kann man sein Grundrecht auf "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität" informationstechnischer Systeme selber sehr effektiv wahrnehmen.

Zwar sind mit so einem ARM-basierten Rechner keine rechenintensiven Anwendungen möglich, aber zum Surfen im Internet, Mails schreiben/lesen usw. reicht es völlig aus, es verbraucht sehr wenig Strom und durch die geringen Resourcen fällt Malware, sollte sie denn mal für die ARM-Plattform gemacht werden und irgendwie auf den ARM-Rechner gelangen können, leicht auf; die geringe Rechenleistung und auch sonst geringen Resourcen sind in dieser Hinsicht ein Vorteil und Sicherheitsgewinn.
Außerdem sollte man immer mehrere Schutzsysteme hintereinader schalten; also beispielsweise schon beim Modem/Router immer, soweit vorhanden, ein Adminstrator-/root-Passwort setzen, Schutz-Maßnahmen Aktivieren wie "Hacker-Schutz" und "Filter für DSL-Modem aktivieren", sowie Deaktivieren von Unsicherem/Unnötigem wie "Automatisches Update", "Statusinformationen über UPnP übertragen" usw..
Hinter dem Modem/Router sollte man auch nicht direkt sensible Informationen haben, sondern erstmal einen Firewall-Rechner mit restriktiver Firewall und Proxies, denn der Firewall-Rechner ist eine zusätzliche Hürde und gibt zusätzliche Sicherheit.

Daneben darf man aber nicht vergessen die Hardware regelmäßig, zumindest jährlich, auf Manipulationen zu überprüfen und den Zugang zu beschränken (Zimmer/Wohnung nach Verlassen abschließen, bei jedem Verlassen der Tastatur Ausloggen oder mit einem sicheren Passwort blocken), denn das für den Bundestrojaner geplante Heimliche Betreten von Wohnungen läßt vermuten, das Hardware-Keylogger wie z. B. Keycatcher installiert werden sollen, auch weil dies beim FBI schon langjährige Praxis ist: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/4/4418/1.html.
Dagegen hilft Software, die die Tastatur überwacht und Manipulationen meldet. Ich habe sowas 2007 als C-Programm für PS/2-Tastaturen unter Linux gemacht: heartbeat++.c.
Dazu sollte man nach Tastaturüberwachungsunterbrechungen, z. B. durch einen Stromausfall, die Hardware kontrollieren um Tastaturüberwachungslücken zu vermeiden.
Statt einer Tasturüberwachung kann man gegen Hardware-Keylogger die Tastatur fest mit dem Rechner verbinden. Kleben mit reichlich Heißkleber sollte ausreichen.
Hilfreich ist auch Verschlüsselung sensibler Daten, beispielsweise mittels Truecrypt oder nach dem Encryptet Root Filesysem Howto, denn damit sind sie nicht direkt nachweisbar; die Ergebnissse des Bundestrojaners sind damit nicht überprüfbar und nicht verwertbar, weil ein Bundestrojaner in einem Honeypot oder Honeynet beliebigen Datenmüll gelesen haben kann.
Damit kommen wir auch gleich zum nächsten Thema, den Honeypots und Honeynets, in denen dem Bundestrojaner Fantasie-Daten präsentiert werden, beispielsweise die Planung des dritten Weltkriegs von einer gewissen A. M. und einem G. W. B.. In einem Honeypot/Honeynet kann man dem Bundestrojaner beliebige Daten geben und ihn so lange beschäftigen. Dies erfordert aber einigen Zeitaufwand und kommt wohl für die meisten Leute nicht in Frage.
In jedem Fall sollte man einen gefundener Bundestrojaner als Malware bei den Herstellern von Malware-Scannern, also Kaspersky, Symantec usw. melden, denn a) gibt es kein sicheres Erkennungsmerkmal; statt dem Bundestrojaner kann eine Malware auch ein Trojaner der Russischen Mafia sein oder ein Trojaner aus China oder ganz etwas anderes, was nur vorgibt ein Bundestrojaner zu sein und b) selbst wenn er echt ist, kann er mißbraucht werden, z. B. von der Russischen Mafia, um Bankkonten zu plündern.

Hilfreich gegen den Bundestrojaner sind auch Anti-Forensik-Techniken, die z. B das Metasploit Anti-Forensic Investigation Arsenal (MAFIA) hat: http://www.smartnuts.com/index.php/main/comments/403/.


Heimliche Wohnungsdurchsuchungen

Heimliche Wohnungsdurchsuchungen gibt es ziemlich häufig, denn wie die Erfahrung zeigt gehen ein paar Prozent der Vermieter heimlich in vermietete Wohnungen, einfach weil sie den passenden Schlüssel haben und um "mal nach dem Rechten zu sehen", um ein paar Stellen mit Schimmel zu überstreichen oder mit anderen Ausreden begründet. Als (ehemaliger) Vermieter kann ich das nicht nachvollziehen und als Mieter fragt man sich, wofür man denn überhaupt Miete bezahlt, aber rechtlich ist die Situation klar: Der Vermieter hat kein Recht auf einen Zweitschlüssel und ohne einen echten Notfall wie einem Wohnungsbrand muß vor dem Betreten einer vermieteten Wohnung der Vermieter den Besuch rechtzeitig vorher ankündigen, er darf generell maximal nur einmal pro Monat die Wohnung betreten und zwar zu üblichen Zeiten; bei den meisten Arbeitnehmern also zwischen 18 und 20 Uhr. Nachzulesen auch im Buch "Neues Lexikon der Rechtsirrtümer", Seite 105 bis 107.
Wichtig ist ein sicherer Schließzylinder allein schon für die Versicherungen: Ohne deutliche Einbruchsspuren zahlt eine Versicherung generell keinen Einbruchsschaden.
Weil es zudem in Mehrfamilienhäusern meist Generalschlüssel gibt, mit denen mehr oder minder viele Leute jede Wohnungstür öffnen können, ist deshalb ist mein Tip möglichst bald nach Beginn des Mietvertrags das Wohnungs-Schloß (den Schließzylinder) auszutauschen und zwar gegen eines, das nicht leicht geknackt werden kann. Schließlich kann man einen leihweise erhaltenen Generalschlüssel meist leicht Kopieren; bei eigentlich sehr sicheren Schließzylindern vom Typ Keso 2000 reicht es schon einem einfachen Wohnungsschlüssel mit einer einfachen Bohrmaschine ein paar mehr Vertiefung zu verpassen um aus einem normalen Wohungsschlüssel einen Generalschlüssel für das gesamte Haus zu machen.
Auch deshalb sollte man einen anderen und zumimndest generell sehr sicheren Schließzylinder nehmen; beispielsweise einen vom Typ Ikon SK 6, CES 810RE 5, DOM 333 IX 10 KG, BKS Serie 45 Janus oder Ewa 3KS: http://www.test.de/themen/haus-garten/test/-Tuersicherungen/1113799/1113799/1113872/.
Daneben gibt es neuere Schließzylinder wie DOM ix Saturn, die noch sicherer sein sollen.
Man findet sie auch gebraucht billig auf ebay oder hood. Das ursprüngliche Wohnungsschloß sollte man natürlich aufheben und kurz vor der Wohnungsübergabe beim Auszug wieder einbauen.
Weitere Informationen zum Thema sichere Schließzylinder findet man in entsprechenden Test-Berichten der Stiftung Warentest und den kriminalpolizeilichen Beratungsstellen, die man in den meisten Städten findet und die kostenlos beraten. Genauere Informationen erhält man auch von Lockpicking-Vereinen, beispielsweise auf dem Chaos Communication Congress, der jährlich am Jahresende in Berlin stattfindet.

Aktuell ist dieses Thema 2008 vor allem durch die Änderungen des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes und Polizeiaufgabengesetzes ab 1.8., denn die erlauben auch heimliche Wohnungsdurchsuchungen: http://www.heise.de/newsticker/Weg-frei-fuer-heimliche-Online-Durchsuchungen-in-Bayern--/meldung/110332. Weil dies unter anderem gegen den Artikel 13 des Grundgesetzes ( Unverletzlichkeit der Wohnung) verstößt und von den Arbeitmethoden her Einbrecher und Ermittlungsbeamte komplett gleichstellt, wird es noch lange aktuell bleiben, aber man kann zumindest die Heimlichkeit erschweren durch ein sicheres Wohnungsschloß.

Wichtig ist in dem Zusammenhang auch, das man heimliche Wohnungsdurchsuchungen unwirksam machen sollte, also beispielsweise private und wichtige Daten im PC nur verschlüsselt speichern und jeden Zugang zu einem PC mit einem Passwort sichern (sperren), auch wenn man nur mal kurz zur Toilette geht, und das man Sicherungskopien richtig anlegt, also a) außerhalb der Wohnung, beispielsweise im Bankschließfach, und b) sicher verschlüsselt (mindestens mit AES-256).
Zudem ist ein Keylogger-Detektor, zu dem ich oben einiges geschrieben habe, empfehlenswert.

Datensparsamkeit und Datenvermeidung

Die Grundidee von Datensparsamkeit und Datenvermeidung ist, dass nur so viele personenbezogene Daten gesammelt werden sollen, wie für die jeweilige Anwendung unbedingt notwendig sind, denn das unnötige Sammeln von sensiblen Daten durch öffentliche und nicht-öffentliche Stellen läuft dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zuwider. In Deutschland sind Datensparsamkeit und Datenvermeidung in § 3a BDSG als Ziel der Gestaltung und Auswahl von Datenverarbeitungssystemen festgeschrieben und hierzu wird der Gebrauch von Anonymisierung und Pseudonymisierung empfohlen.
Zudem hat das Bundesverfassungsgericht unter anderem mit dem Volkszählungsurteil festgestellt, das das Prinzip der Datensparsamkeit und Datenvermeidung ohne eine tiefgreifende Verfassungsänderung nicht abgeschaft werden kann; Vorratsdatenspeicherung und Ähnliches ändert also nichts am Prinzip der Datensparsamkeit und Datenvermeidung.

Daten Verschlüsseln und Verstecken

Die Verschlüsselung verhindert den unbefugten Zugriff auf Daten durch Kryptografie und bewirkt so, das die geschützten Daten nur für Befugte sichtbar sind - auch wenn sie z. B. vor Kriminellen oder Terroristen entwendet werden.
Hierfür gibt es kostenlose und sehr gute Programme wie Truecrypt und Firmen wie PGP.

Das Verstecken von Daten schützt nach dem Prinzip wo keine Daten zu finden sind können auch keine Daten mißbraucht werden. Hierfür gibt es viele Möglichkeiten wie die versteckten Container von Truecrypt und die Verschlüsselung von Systempartitionen, die unter Anderem mittels Truecrpyt realisiert werden kann. Daneben gibt es auch die Steganografie zum Verstecken von Daten in einzelnen Dateien.

Man kann Tarnung/Verstecken aber nicht nur durch Anpassen der Daten an die Umgebung tarnen sondern auch umgekehrt durch Anpassen der Umgebung an die Daten. Ein Beispiel ist neben ein paar verschlüsselten Dateien einige tausend Datenmüll enthaltende Dateien zu erzeugen. Einige dieser Fake-Dateien sollten offensichtlichen und einige nicht offensichtlichen Datenmüll enthalten, denn der offensichtliche Datenmüll ist wichtig als Indiz dafür, das alle Dateien Datenmüll enthalten (können) und der nicht offensichtliche Datenmüll ist wichtig, weil er nicht entschlüsselt werden kann und dadurch Resourcen von Crackern verschwendet.
Hierfür gibt es aber bisher praktisch keine Software, außer einzelnen Skripten.

Bei der Verschlüsslung in autonom arbeitenden Geräten wie Daten-Logger, die z. B. regelmäßing Temperatur, per GPS bestimmte Position/Geschwindigkeit usw. aufzeichnen, gibt es das Problem, das zum Verschlüsseln ein Schlüssel benötigt wird und das er mit mehr oder minder viel Aufwand aus dem Gerät auch von Unbefugten gelesen werden kann. Dagegen hilft Public-Key Kryptografie, die zum Verschlüsseln einen anderen Schlüssel verwendet als zum Entschlüssen. Hierfür eignen sich Programme wie PGP und GPG .


"Verbrechen im Internet"

Irrtum

Angeblich gibt es "Verbrechen im Internet" und berichtet wird darüber alle paar Wochen, bespielsweise hier: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/5/5469/1.html

Richtig ist

Tatsächlich ist das Internet nur ein weltweites Netzwerk bestehend aus vielen Rechnernetzwerken , um weltweit Daten im Internet Protocol (IP) Format auszutauschen. Und ein Rechnernetz ist nur ein Zusammenschluss von verschiedenen technischen, primär selbstständigen elektronischen Systemen, der die Kommunikation der einzelnen Systeme untereinander ermöglicht. Das Internet ist daher so wie das weltweite Telefonnetz, nur mit anderen Protokollen. Daher kann es im Internet überhaupt keine Verbrechen geben; es kann höchstens Leitungsstörungen geben, z. B. durchgeschnittene Leitung, die illegal sein könnnen, aber IM Internet gibt es ebensowenig Verbrechen wie in einer Telefon-Leitung oder einem anderen Kupfer-Kabel! Die DAUs , die die Bezeichnung "Verbrechen im Internet" verwenden, meinen tatsächlich Internetkriminalität und die wird ÜBER das Internet begangen, hat mit diesem aber nur indirekt zu tun; sie könnte auch per Telefon, Fax, Brief oder auf anderen Wegen erfolgen. Deshalb sollte man es sich zweimal überlegen einen Anruf anzunehmen, zu dem keine Nummer angezeigt wird (beliebter Trick bei unseriösen Callcentern), bei Telefonaten mit Unbekannten sollte man zuerst nach dem Namen und der Firma fragen und nicht nur am Telefon sollte man bei Auskünften generell erstmal überlegen, ob die Daten weitergegeben werden dürfen und sollten.


Tauschbörsen im(/über das) Internet

Tauschbörsen im Internet sind ein potentielles Risiko: Ohne Anonymisierung kann von Außen eingesehen werden, welche Dateien man anbietet und dazu gehören generell auch diejenigen, die man nur teilweise downgeloadet hat. Hierzu reicht schon die Benutzung von Email, IRC usw. ohne einen Proxy und schon ist die IP-Adresse vom eigenen Internetzugang leicht von anderen zu sehen; beispielsweise im Email-Header. Über die Suche nach dieser IP-Adresse kann sich dann in nicht-anonymen Tausbörsen wie dem eDonkey-Netwerk umsehen. Dies kann mißbraucht werden um private Vorlieben auszuspionieren.
Daneben gibt es weiteres Mißbrauchspotential wie den Abmahnungsmissbrauch / Mahnungs-Spam, denn für Abmahnungsmißbrauch gibt es Programme und Webseiten mit denen man in wenigen Sekunden zu einer beliebigen IP-Nummer beliebige Dateien in Tauschbörsen-Programmen faken kann; man benötigt also nicht aufwändige Zeichenprogramme wie Paintshop plus Schulung und mehr oder minder viel Aufwand, sondern die IP-Nr. des Opfers und ein paar Klicks in wenigen Sekunden reichen völlig aus. Und so eine IP-Nr. kann man Quellen wie einem Email-Header oder den User-Daten im Chat entnehmen. Siehe auch: Beweisscreenshot-Generator in den Heise-News. Zudem gibt es viele Rechte-Inhaber, die Ihre Dateien extra in Tauschbörsen einstellen, als Werbung und um anschließend abmahnen zu können: http://www.heise.de/newsticker/Torrent-Sites-als-Marketing-Plattform-missbraucht--/meldung/113726.
Ein besonders dreistes Beispiel ist mit 854 Pornos die Verschwörung zwischen dem Rechteinhaber John Stagliano (Evil Angel Productions) und DigiProtect, einem der großen P2P-Abmahner: http://www.gulli.com/news/p2p-abmahn-vertrag-geleaked-2008-08-18/.
(Zudem ist in diesem Vertrag mindestens ein Schreibfehler: Statt BUTTMAN`S BIG BUTT BACKDDOR BABES 3 heißt der Porno BUTTMAN`S BIG BUTT BACKDOOR BABES 3, Release Date 11/12/03.)
Deshalb ist in diesem Fall ganz klar, das die Dateien ganz legal in den Tauschbörsen stehen. Mit dem verfügbar machen in Tauschbörsen werden die Dateien ohne Bedingungen oder Einschränkungen freigegeben und anderen zum Kopieren zur Verfügung gestellt; dies ist das grundlegende Prinzip von internetbasierten Dateitauschbörsen (Filesharing): http://de.wikipedia.org/wiki/Filesharing.
Folglich gibt es überhaupt nichts illegales beim Downloden dieser Dateien und somit auch nichts abzumahnen; die Abmahnungen von DigiProtect beruhen nur auf dem Verheimlichen des Vertrags und dem Vortäuschen von Illegalem.

Bei Gerichten, die Screenshots als Beweise akzeptieren und nicht überprüfen, ob die Dateien nicht doch auf legalem Weg in die Tauschbörsen gelangten, kann man deshalb mit wenigen Klicks praktisch alles beweisen; je nachdem wie man es braucht.
Zudem kann jeder einem Copyright-Fahnder eine falsche IP-Nummer vortäuschen, beispielsweise um jemanden gezielt falsch zu beschuldigen, weil in der Regel weder die IP-Adresse noch der tatsächliche Inhalt der angeblichen Daten überprüft wird: http://www.heise.de/newsticker/Studie-Beweise-fuer-Copyright-Verletzungen-in-P2P-Netzen-oft-unzureichend--/meldung/109252.
Zu diesem Thema Fakes (Täuschungen) habe ich eine eigene Seite angelegt, auch mit einem kleinen Skript, das demonstriert wie leicht man Dateien faken kann - inklusive der Prüfsumme: P2P-Fakes.
Daneben ist auch eine Seite über den Mythos, das Tauschbörsen-Teilnehmer mit einem "digitalen Fingerabdruck" identifiziert werden können: Mythos User-Hash/GUID/Peer ID und andere angebliche "digitale Fingerabdrücke".
Im Rahmen der Studie zu den unzureichenden Beweisen wurden auch die IP-Adressen von drei unschuldigen Netzwerkdrucker verwendet, die tatsächlich von Copyright-Fahndern des illegalen Filesharings beschuldigt wurden!
Stand Mitte 2008 ist zwar das deutsche Gerichte dies bisher ignorieren, aber aus einem anderen Grund solche sehr leicht fälschbaren "Beweise" nicht akzeptieren: Das Ermittleln eines Anschlußinhabers zu einer IP-Nummer ist ein Bruch des Fernmeldegeheimnisses, der nur mit schweren Straftaten begründet werden kann, aber mit Tauschbörsen sind schwere Straftaten nicht möglich: http://www.heise.de/newsticker/Gericht-verweigert-Verwertung-von-P2P-Nutzer-Ermittlungen--/meldung/109380.

Weiteres zum Stand der Rechtslage in D Mitte/Ende 2008 findet man auch hier: Blog: http://www.dr-wachs.de/blog/2008/07/14/das-zivilrechtliche-beweisverwertungsverbot-bei-urheberrechtsverletzungen/#more-55
http://www.dr-wachs.de/blog/2008/07/14/olg-frankfurt-vom-172008-az-11-u-5207-neue-entwicklung-in-der-rechtsprechung/
http://www.heise.de/newsticker/Keine-Herausgabe-von-Provider-Nutzerdaten-im-juristischen-Eilverfahren--/meldung/118239.

Probleme mit nicht-anonymen Tauschbörsen vermeidet man vorsorglich am Besten mit anonymen Tauschbörsen: Die übertragenen Daten sind verschlüsselt und die Benutzer tauschen Daten nur indirekt aus, über mindestens eine Zwischenstelle. Dadurch erübrigt sich jegliche Diskussion um IP-Nummern und deren Fälschungen.
Für einige Tauschblörsen (im weiteren Sinn), z. B. das OFF (Owner-Free Filesystem), gibt es auch juristische Gutachten, das sie legal und NICHT abmahnfähig sind: http://offcorps.org/files/copyright-off%20(v.1).pdf.

Anonyme Tauschbörsen sind naturgemäß langsamer als nicht-anonyme und haben bisher (2008) ein eingeschränkteres Angebot.
Eine gute tabellarische Übersicht über anonyme Tauschbörsen und insbesondere Programme dafür findet man unter

http://www.planetpeer.de/wiki/index.php/Main_Page

Allerdings fehlen dort die Multiplattform-BitTorent-Clients Azureus und Transmission sowie die Netzwerke Pfyshnet und Retroshare.

Eine weitere Übersicht über anonyme Tauschbörsen findet man hier:

http://board.planetpeer.de/index.php/topic,705.0.html

Siehe auch "P2P Non-Direct und verschlüsselt" auf Wikipedia.

Betriebssysteme

Die Wahl des Betriebssystems ist vorwiegend Geschmackssache, aber bisher ist nur von einer Sorte Betriebssysteme bekannt, das es dazu sogar vom Hersteller und ganz offiziell Programme gibt, die die Kennwörter automatisch entschlüsseln können; es ist also nicht nötig Angriffe wie Brute-Force-Attacken mit ungewissem Ausgang zu versuchen:
http://www.heise.de/newsticker/Microsoft-stellt-Ermittlern-forensisches-Tool-zur-Verfuegung--/meldung/107206
Details zum MS-Windows-Passwort-Cracken findet man beispielsweise im Linux-Magazin 06/08 auf Seite 42 beschrieben.
Das man die MS-Win-Passwörter nicht nur zurücksetzen sondern sogar entschlüsseln kann ist schwerwiegend, denn viele Leute verwenden ein Passwort für mehrere Accounts und mit einem gecrackten MS-Win-Passwort erhält man deshalb mit einiger Wahrscheinlichkeit das Passwort für andere Accounts, z. B. auf einem anderen Rechner oder für einen Email-Account.
Zudem ist das Microsoft Windows closed-Source und dadurch inhärent unsicher. Deshalb tauchen immer mal wieder tauchen nie wiederlegte Spekulationen über verborgene Hintertüren auf.
Bei Open-Source-Betreibssytemen wie OpenSolaris, Linux, BSD, FreeDOS usw. gibt es diese Probleme nicht.
Allerdings kann man (Stand 2008) MS-Windows nachträglich mit kompletter und sicherer Verschlüsselung nachrüsten: http://www.heise.de/software/download/special/windows_verschluesseln/26_1

Datenspuren auf Datenträgern und in Dokumenten

Das größte Datenschutz-Hindernis ist generell der User selber, indem er unnötig viel Informationen preis gibt, also das Prinzip der Datenminimierung mißachtet. Weil dieses Thema fast jeden Bereich betrifft, werden hier nur einige wenige Bereiche beschrieben, die den meisten Usern nicht oder kaum bekannt sind.

Papier

Schreibmaschinen können bekanntlich an ihrem individuellen Druckbild erkannt werden und dies gilt auch für Druckgeräte wie Kopierer und Drucker: http://www.heise.de/newsticker/Buergerrechtler-entschluesseln-Punktmarkierungen-auf-Farblaser-Ausdrucken--/meldung/65010.

Das Problem der Farbmarkierungen gibt es anscheinend bisher nur mit Laser-Druckern/Kopierern. Deshalb sollte man diese meiden oder sich gründlich informieren, welche keine Punktmarkierungen haben. Das Testen, beispielsweise mit Transparent-Folie (z. B. für Overhead-Projektoren, auch Tageslicht-Projektoren genannt), sollte man nicht vergessen.

Um zu verhindern, das jemand vertrauliche Daten aus entsorgtem Papier liest, sollte man es vor der Entsorgung mit einem Reißwolf mit Kreuzschnitt (Cross Cut), am Besten mit einem Reißwolf der Sicherheitsstufe 5, zerkleinern.

Dokumente: PDFs, Bilder (JPEG, ...) und andere

Die allermeisten Datei-Formate enthalten Metadaten und die enthalten meist mehr Informationen, als dem Autor lieb ist. Diese Daten werden sicht- und veränderbar beispielsweise mit einem Hex-Editor wie Hedit oder khexedit und stehen meist am Datei-Anfang. Für einzelne Dateiformate gibt es spezialisierte Programme; beispielsweise pdfinfo für PDfs und jhead für JPEG-Bilder.

Die Meta-Daten kann man den Dateien auch mit speiziellen Programmen wie purejpg für JPEG entfernen oder durch Umwandeln in (nahezu) Metadaten-freie Dateiformate wie ASCII oder BMP.
Die (nahezu) Metadaten-freien Datenformate kann man auch nutzen, um Metadaten zu entfernen, indem man hin- und rückkonvertiert. Beispiel: pdf2ps beispiel.pdf; rm beispiel.pdf; ps2pdf beispiel.ps; rm beispiel.ps. Damit wird beispiel.pdf in das Postscript-Format umgewandelt, das Original gelöscht, und vom Postscript-Format wieder zurück in das PDF-Format konvertiert.

Allerdings sind Metadaten in Form von digitalen Wasserzeichen und fehlertoleranten Steganogrammen nur schwer zu entdecken und zu entfernen, so wie auch das individuelle Kamera-Rauschen in Bildern von Kameras.
Statt die Metadaten zu entfernen, kann man sie auch mit anderen Metadaten überschreiben; beispielsweise bei einem bekannten Wasserzeichen einige andere drauflegen, bei einem bekannten Steganogramm andere einbringen und das Bild zusätzlich verrauschen. Allerdings leidet die Bildqualität darunter mehr oder minder und es reicht meist schon die Bilder mit verlustbehafteter Kompresseion zu speichern, z. B. im JPEG-Format und ein bischen mehr Sicherheit erreicht man, indem man mit einem einfachen Bildbearbeitungsprogramm einfach die Auflösung verringert und horizontal kippt (d. h. rechts u. links vertauscht).


Elektronische Datenträger

Bei elektronischen Datenträgern wie Festplatten, USB-Speichersticks usw. werden von den Dateien Metadaten in Dateisystemen abgelegt. Beim Löschen oder Formatieren werden nur diese Metadaten entfernt oder als ungültig markiert; die Dateien selber werden nicht gelöscht. Verglichen mit einem Buch entspricht dies nur dem Herausnehmen einzelner Kapitel aus dem Inhaltsverzeichnis, ohne die Kapitel zu entfernen. Beim Durchblättern des Buchs und beim kompletten Auslesen des Datenträgers jedoch findet man die Kapitel bzw. Dateien wieder.

Im Prinzip könnte man immer sicher Löschen, indem die Daten vorher durch Überschreiben unkenntlich gemacht werden. Dies wird als sicheres Löschen bezeichnet. Das zum einfachen Löschen verwendete Programm, üblicherweise rm unter Posix-koformen Betriebssystemen, könnte man ersetzen durch eines das sicher löscht, beispielsweise shred oder srm (das auch rekursiv u. Verzeichnisse löschen kann), aber das würde kompatible Optionen erfordern, wäre sehr langsam und zudem wäre es fatal beispielsweise bei Hardlinks und Softlins bzw. Verweisen unter MS-Win.

Deshalb sollte man nur gezielt sicher löschen. Es gibt zum sicheren Löschen zwar verschiedene Sicherheitsstandards, die auch mehrfaches Überschreiben mit bestimmten Mustern vorsehen, aber praktisch reicht ein einfaches Überschreiben mit einem Muster aus, weil auch Datenrettungsunternehmen die überschriebenen Daten nicht rekonstruieren können, selbst wenn sie nur mit Nullen überschrieben wurden. Nachzulesen ist dies beispielsweise im Artikel "Auf Nimmerwiedersehen, Dateien richtig löschen", c't 5/2003, Seite 192 f..

Nach einem einfachen Überschreiben gibt es zwar theoretisch noch Reste (Magnetschatten) der vorherigen Daten, aber ohne zeitlich und finanziell sehr aufwändige Tools wie ein magnetisches Rasterkraftmikroskop sind die nicht erkennbar und selbst wenn, sind die damit gewonnenen Daten unsicher, weil der Magnetschatten viele alte Daten enthalten kann und diese nicht sicher zugeordnet werden können. Damit die Zuordnung der Daten im Magnetschatten nicht unnötig erleichtert wird, sollte man immer mit Zufalls-Mustern überschreiben, aber mehr als einmal Überschreiben ist überflüssig und lenkt ab von anderen Datenlecks wie Remapping defekter Sektoren ( Bad Sectors ), die wichtige Daten enthalten können, aber nicht mehr mit Überschreiben gelöscht werden können, und trotzdem mit spezieller Software von den Festplatten-Herstellern ausgelesen werden können.

Zudem funktioniert das sichere Löschen bei defekten Datenträgern nicht immer und durch Journalising vom Dateisystem, temporär-Dateien von Programmen, Auslagern vom Betriebssystem usw., können Kopien von einzelnen Dateien auch auf anderen Datenträgern landen. Das sichere Löschen ist deshalb nicht hundertprozentig zuverlässig. Erst durch Verschlüsseln, auch von Auslagerungsdateien/-Partitionen, beispielsweise mit Truecrypt, wird es hundertprozentig zuverlässig.
Bei Festplatten kann man sich die Anzahl der schon verwendeten Reserve-Blöcke und damit stillgelegte Daten-Blöcke mittels
smartctl -a /dev/< Festplatte >
anzeigen lassen: Der Wert steht in der Zeile mit Reallocated_Sector_Ct, in der Spalte RAW_VALUE.

Die Ausgaben von smartctl kann man auch zum anschließenden Verkaufen verwenden.
Daneben gibt es natürlich noch die klassischen Löschmethoden, also Zerstören durch Verbrennen, Schreddern, Speziel-Behandlungen z. B. mittels Degausser usw., aber danach kann man den Datenträger nicht mehr verwenden, also beispielsweise nicht mehr verkaufen.

Zum Kapitel-Abschluß ein Link zum sicheren Löschen mit dem Programm Eraser: http://www.chip.de/artikel/Workshop-Eraser-Daten-richtig-loeschen_12835667.html
Nützlich ist vom Eraser auch das Feature "Erase unused space", denn in dem freien Bereich eines Datenträgers können viele einfach gelöschte und wieder restaurierbare Dateien liegen.
Allerdings ist Eraser wegen dem (per default) 35-maligen Überschreibenden Löschen sehr langsam und praktisch genau so sicher und viel schneller ist einfaches Überschreiben, denn wie Tests ergaben, können Datenrettungslabore schon nur mit Nullen überschriebene Festplatten nicht mehr wiederherstellen: http://www.heise.de/ix/artikel/2003/05/072/.
Zur Sicherheit sollte man aber besser mit Datenmüll (Zufallsbytes) überschreiben und mit Cygwin oder unter unixoiden Betriebssystemen (z. B. von Knoppix-DVD) direkt kann man zum Überschreiben des freien Bereichs mit Datenmüll einfach dd (oder auch ddrescue/dd_rescue) nehmen:

dd conv=noerror if=/dev/urandom of=foo.bar; sync; rm -f foo.bar

Und für komplette Datenträger nimmt man am Besten badblocks:

badblocks -f -wsv -t random /dev/ < device >

denn damit wird auch auf Datenträger-Fehler getestet und deshalb eignet sich die Ausgabe auch für einen anschließenden Verkauf. Das device (der Datenträger) hängt natürlich vom Einzelfall ab und auflisten kann man die vorhandenen Datenträger inkl. Partitionen mittels

fdisk -l

Badblocks findet man unter Cygwin in den optionalen Ext2 filesystem utilities; unter Linux (Knoppix), BSD etc. ist es normalerweise vorhanden.

Um einzelne Dateien überschreibend zu löschen habe ich mal das Skript rmm gemacht, das zunächst überschreibt, die Dateilänge auf 0 setzt, umbenennt und letztlich löscht, aber im Wesentlichen das gleiche macht wie das shred der GNU Coreutils.


CDs/DVDs, SIM-Karten, Smartcards, RFIDs usw.

Datenträger die Metall enthalten und kein abschirmendes Gehäuse haben, also CDs/DVDs, Chips, SIM-Karten, Smartcards, RFIDs etc., kann man mit einem Mikrowellen-Grill (eine halbe Minute bei ca. 1000 W) unbrauchbar machen: Bei CDs/DVDs wird die Metall-Schicht teilweise verdampft und die Hitze verbiegt die Scheiben; in SIM-Karten, Smartcards, RFIDs usw. werden zumindest die Verbindungsdrähte zu den Kontakten und die Antennen teilweise verdampft.
Allerdings kann man beispielsweise von CDs, die im Grill mit einem Wasserbad von 5 mm Dicke gekühlt wurden, meist noch die Daten auslesen, weil durch die Kühlung die Daten-Schicht meist noch intakt ist und die CD kaum verformt wurde.
Ähnliches gilt wahrscheinlich für Karten, wenn man sie neu kontaktiert, aber mit dem Mikrowellengrill kann man sie zumindest stillegen und mit einem Wasserbad hinterläßt das normalerweise keine sichtbaren Spuren.
Der Mikrowellen-Grill ist daher nur bedingt zum sicheren Datenlöschen geeignet.
Kann man den Datenträger überschreiben, beispielsweise eine DVD-RW, so kann man sie durch Überschreiben sicher löschen.
Ansonsten bleibt zum sicheren Datenlöschen nur die Zerstörung; z. B. mit einem CD/DVD-Schredder.


Zensur im Internet

Zensur gibt es auch im Internet an vielen Stellen sowohl staatlich als auch privat: Internetprovider verwenden meist heimlich gefälschte Reset-Signale gegen P2P-Programme wie Bittorrent, so wie auch das chinesische Zensursystem, das Milliarden Internet-Seiten blockiert:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/97687

Meistens, beispielsweise in Europa und Quatar, wird die Zensur nur über das DNS betrieben, über gefälschte DNS-Einträge: http://www.ccc.de/censorship/dns-howto/?language=de

Die Zensur im Internet erfogt also immer über Fälschungen!

Hiergegen gibt es verschiedene Maßnahmen: Die gefälschten DNS-Einträge kann man einfach umgehen, indem man vertrauenswürdige DNS-Server ohne gefälschte DNS-Einträge verwendet. Der Chaos Computer Club (CCC) empfiehlt hierfür
204.152.184.76 (f.6to4-servers.net, ISC, USA),
2001:4f8:0:2::14 (f.6to4-servers.net, IPv6, ISC),
194.150.168.168 (dns.nibbler.de; anycast DNS!),
194.25.2.131 (dns02.btx.dtag.de),
und
195.85.254.254 (dns.erisrings.net).

Daneben kann man für einzelne Seiten auch online-DNS, z. B. von http://www.network-tools.com/ (Punkt "Network Lookup") verwenden.

Gegen gefälschte Reset-Signale helfen P2P-Protokolle, die gegen gefälschte Reset-Signale immun sind und es kann auch schon helfen andere Ports zu verwenden. Daneben, und insbesondere für zensierte Internet-Seiten, helfen auch Onion-Router wie Tor.
Es gibt auch weitere Maßnahmen gegen diese Fälschungen, beispielsweise Internet-Seiten, über die man zensierte Internet-Seiten erreichen kann.

Zudem möchten die zensierenden Fälscher natürlich nicht das die Fälschungen auffallen; deshalb sind sie meist undokumentiert und weitgehend verheimlicht. Deshalb kann man in China von einem Internet-Cafe, das vorwiegend von Einheimischen besucht wird, weniger Internet-Seiten erreichen als von einem Hotel aus, das vorwiegend von Ausländern besucht wird. In Finnland sind Fälschungen zu Zensur-Zwecken ebenfalls nach dem lokalen Recht legal, aber auch dort wird nicht verraten, was genau zensiert wird und entsprechend willkürlich sowie fehlerhaft ist die Zensur auch, wie viele Fälle von in mehrfacher Sicht nicht gerechtfertigten Webseiten-Sperrungen zeigen:
http://www.gulli.com/news/zensur-finnische-regierung-2008-02-20/

Zum Testen was zensiert wird ist hier zwei kleine Listen, überwiegend aus den Heise News erstellt:

Staatliche Zensur

Die Klassiker und weltweit wohl am meisten zensiert sind http://www.sex.com, http://www.youporn.com und http://www.redtube.com.

In NRW gesperrt sind (seit 2007):
http://odem.org/
http://www.nazi-lauck-nsdapao.com/

In Italien gesperrt ist (seit 2008):
http://thepiratebay.org/

In Dänemark gesperrt sind (seit 2008):
http://thepiratebay.org/
http://www.allofmp3.com, aber anscheinend NICHT dessen Nachfolger, also (Stand Anfang 2008):
        http://MP3sparks.com
        http://MemphisMembers.com (für Kunden von allofmp3.com mit Login-Namen und Passwort von allofmp3.com)
        http://Alltunes.com
        http://MP3Search.ru
        http://mp3stor.com

Eine Liste von Finnland zensierter Seiten findet man unter:
http://lapsiporno.info/suodatuslista/?lang=en


In der Türkei gesperrt sind youtube und mehr als 1112 weitere Internetseiten:
http://www.heise.de/newsticker/YouTube-bleibt-in-der-Tuerkei-gesperrt--/meldung/116922

Private Zensur

http://www.pandora.com
Seit Anfang 2008 werden dort (potentielle) Kunden geblockt, die die Webseite mit einer TCP/IP-IP-Nr. außerhalb der USA besuchen. Es betrifft also auch die rund eine Million US-Bürger außerhalb der USA; beispielsweise die US-Soldaten im US-Ausland. Dagegen helfen Proxies in USA und auch Onion-Router wie Tor sowie VPNs mit einem Ausgang in den USA, wie Hotspot Shield. Die Zensur von pandora.com funktioniert nur lückenhaft: Beispielsweise von Siemens Erlangen aus ist die Seite problemlos erreichbar. Anscheinend sind Firmen-Domains nicht betroffen.

Die Zensur bedeutet nicht immer das die Seiten gut und empfehlenswert sind. Beispielsweise bietet sex.com praktisch nichts kostenlos, die kostenlosen Videos von YouPorn und RedTube muß man umständlich aus dem Browser-Cache holen oder mit anderen Mitteln speichern, allofmp3.com ist 2008 quasi eingestellt, und über Suchmaschinen wie http://mp3.baidu.com/ findet man mehr sowie zudem kostenlos (wenn man Chinesisch Lesen kann und Realplayer-Streams dumpen kann; einfach downloaden geht praktisch nicht), und die in NRW gesperrten Seiten sind nicht empfehlenswert (außer man ist Rechtsextremist).
Neben mp3.baidu.com gibt es zu allofmp3.com auch weitere Alternativen wie SkreemR.com, beemp3.com, MP3Realm.org, tagoo.ru, songza.com, und simfy.de.
Zum Thema kostenlose MP3s von allofmp3.com, über mp3sparks.com, findet man einen hilfreichen Artikel in der Zeitschrift 2600, volume twenty-five, number one, page 24.
Aber Propaganda beginnt schon mit dem Zensieren/Unterdrücken von Informationen und mit Domain-Blocking durch falsche Behauptungen, von denen die Betroffenen ja immer erst im Nachhinein erfahren, können Webshops in den Ruin getrieben oder zumindest finanziell schwer geschädigt werden.
Zudem sollte es staatliche Zensur in Deutland nicht geben, denn GG Artikel 5 absatz 1 sagt deutlich "Eine Zensur findet nicht statt.". Praktisch sieht es aber anders aus, wie die Webseiten-Sperrungen in NRW zeigen.

Problematisch ist an der Zensur rechtswidriger Inhalte, das mit Verheimlichen nur die Symptome und nicht die Ursache beseitigt wird, nach dem Motto "Es kann nicht sein, was nicht sein darf". Beispielsweise hilft es einem für Kinderpornografie mißbrauchten Kind überhaupt nicht, wenn weniger Leute diejenigen Filme sehen, auf denen der Mißbrauch zu sehen ist; mit Wegschauen ist keinem geholfen! Nur das Ermitteln und Therapieren des Kindes sowie das Ermitteln und Verurteilen der Mißhandler kann helfen; Zensur zu fordern ist daher ein Armutszeugnis; es zeugt von Unfähigkeit und vor Allem Ignoranz.
Scheinerfolge wie Webseitensperrungen sind nur populistische Maßnahmen, die nicht an der Quelle ansetzen und damit Täterschutz sind.

Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Verbotene_oder_indizierte_Medien
und die generelle Internet-Zensur-Übersicht auf
http://map.opennet.net/.

Weitere Links
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/28/28651/1.html


Web-Proxies

Mit Web-Proxies kann man über ein Browser-Fenster Web-Seiten abrufen ohne dem Server zu verraten, von wo aus man denn die Seiten abruft.
Hier ist ein kleines Beispiel mit ein paar Zeilen Javascript:
Wenn hier nur Text sichtbar ist, wird das Javascript auf proxy.org ausgefiltert, beispielsweise vom Proxy der Firma, oder im Browser ist kein Javascript aktiviert.
Zum Testen kann man Seiten wie proxydetect.com verwenden.
Allerdings hilft ein Web-Proxy gegen Stasi 2.0 nur bedingt, unter Anderem weil die Verbindung zum Web-Proxy per http erfolgt und damit NICHT verschlüsselt ist!