Die Zensurlisten richtig zu erstellen ist nicht ganz leicht, weil die Listen
nicht immer in Form einer Text-Datei mit einem Eintrag pro Zeile vorliegen und
häufig störendes wie Whitespaces (Leerzeichen und Tabulatorzeichen) enthalten.
Deshalb habe ich zur Erstellung von Zensurlisten und zum Anhängen neuer
Zensurlisten ein Rezept mit drei Bash-Skripten gemacht:
1.) Beschaffung der Liste. Beispielsweise mittels Copy and Paste aus einem
Browser-Fenster in eine Text-Datei mit dem Editor seiner Wahl.
2.) Formattieren der Liste, so das (maximal) eine URL pro Zeile vorhanden ist
und Abpeichern als newlist.txt.
3.) Reinigen der Liste mit dem Skript
clean1.sh
(d. h. clean1.sh newlist.txt):
* Sicherstellen vom korrekten Zeilendzeichen mittels dos2unix
(unter unixoiden Betriebssystemen).
* Whitespaces am Zeilenanfang u. am Zeilenende entfernen.
* Entfernen von http:// am Zeilenanfang Anfang, denn das ist für wget u.
die meisten Browser redundant.
* Alphabetisch Sortieren.
* Löschen von mehrfachen Zeilen (Duplikaten).
4.) Durchsehen der Liste auf Datenmüll und entsprechende Zeilen löschen/reparieren (mit dem
Lieblings-Editor).
5.) Falls die Liste nur Domain-Namen enthalten soll, ist ab dem ersten
Schrägstrich einer Zeile bis zum Zeilenende zu löschen, mit
clean2.sh
(d. h. clean2.sh newlist.txt).
6.) Falls anzuhängen (upzudaten) ist: Anhängen mittels
concat1.sh
, also ohne mehrfache Zeilen (Duplikate) zu erzeugen und
mit alphabetischem Sortieren (d. h. concat1.sh newlist.txt oldlist.txt).
Daneben sollte man darauf achten, das auch am Ende des letzten Eintrags in den Listen ein Zeilenumbruch ist,
weil die Verarbeitung solcher Listen, mit einem Eintrag pro Zeile, traditionellerweise zeilenorientiert erfolgt.
Mit dem Löschen mehrfache Zeilen (Duplikate)
sind Duplikate nicht ganz ausgeschlossen, weil beispielsweise
statt dem Domain-Namen häufig auch die IP-Nr. verwendet werden kann, aber die
allermeisten Duplikate werden hiermit entfernt.
Damit niemand auf die Idee kommt dieses Rezept zur Zensur zu mißbrauchen, steht
dieses Rezept, sowie jedes der Sktipte, unter der
HESSLA (Hacktivismo Enhanced-Source Software License Agreement).
Damit wird die Rechtslücke geschlossen, das
Menschenrechte
generell nicht einklagbar sind, weil sie nicht unmittelbar für die UN-Mitgliedstaaten bindend sind.
Mit dieser Lizenz ist ein menschenrechtswidriges Verwenden, beispielsweise um Zensur zu betreiben,
illegal:
Nach Ziffer 9.3 der HESSLA dürfen keine Funktionen implementiert werden, welche
die Sicherheit
der Software oder die Erwartungen des Benutzers bezüglich Datenschutz, Anonymität, Vertraulichkeit usw. unterwandern.
Insbesondere dürfen keine Backdoors, keine
Escrow-Techniken
und keine
Spyware
eingebaut werden. Neben Bestimmungen zu Verschlüsselungen (Ziffer 9.4 bis 9.6), die auch
die Übertragung des private Keys verbieten, untersagen die Ziffern 10.1 bis 10.3 den Einsatz der
Software, um Menschenrechte zu verletzen oder um veröffentlichtes Material zu zensieren (Ziffer
10.1.5). Auch wird staatlichen Institutionen, die Menschenrechte verletzen, die Nutzung der
Software untersagt (Ziffer 10.2).