Unsorted
Personalausweis-Nummer
Die Berechnung der deutschen Personalausweis-Nummer kann im
Gesetz über Personalausweise, auch Personalausweisgesetz
(PAuswG) genannt, nachgelesen werden. Es ist
auch vom Bundesanzeiger
veröffentlicht worden.
Dadurch ist eine Altersüberprüfung nur anhand der Personalausweis-Nummer nicht möglich.
Links:
http://www.nickles.de/c/s/c/26-0020-244-1.htm
http://berlin.ccc.de/cgi-bin/perso
http://www.pruefziffernberechnung.de/P/Personalausweis-DE.shtml
http://www.ccc.de/updates/2002/personalID
http://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweis
Blockieren des Auslesens von RF-Chips, insbesondere im elektronischen
Reisepass mit biometrischen Daten (ePass)
Zum ePass gibt es
viele Diskussionen, da er bei seiner Einführung in Deutschland
im November 2005 rein technisch noch im Alpha-Stadium, also
immer noch nicht praxistauglich und immer noch rein
experimentell ist:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/60154
http://www.heise.de/newsticker/meldung/64002
.
Rein technisch gibt es hier aber kein großes Problem, denn auch
wenn der RF-Chip nicht mehr funktionieren sollte, bleibt
der Reisepass weiterhin ein gültiges Reisedokument, aber ohne die
experimentellen und unsicheren Features des ePasses:
http://www.bsi.bund.de/fachthem/epass/faq.htm
(Frage 15).
Dass der RF-Chip nicht mehr funktioniert, kann in der Praxis sehr leicht
vorkommen, beispielsweise durch eine elektrostatische Entladung oder
Trocknen eines nass gewordenen ePasses in der Mikrowelle,
denn der RF-Chip übersteht so eine Trocknung sicherlich nicht, so wie
auch die Behandlung mit einem RFID-Zapper.
Wenn man den ePass also intensiv nutzt, stirbt der RFID-Chip früher oder
später und damit hat sich das Problem von selbst erledigt.
Um zu verhindern, das ein intakter RF-Chip ausgelesen wird,
kann man ihn in ein HF-dichtes Gehäuse legen. Diese Gehäuse
gibt es auch in passender Größe zum ePass, beispielsweise das WBG 41 von www.donau-elektronik.com:

Diese Weißblech-Gehäuse sind auch NF-dicht, weil sie
ferromagnetisch sind.
Laut ARD Ratgeber Technik reicht zum Schutz des Reisepasses aber schon eine
Alu-Folie, die es beispielsweise bei www.foebud.de im Shop als RFID-Pass-Schutzhülle
gibt:
http://daserste.ndr.de/ardratgebertechnik/archiv/technotizen/t_cid-2950814_.html.
Auch die Hansestadt Lübeck bietet zum Preis von 6 Euro eine
Alu-Hülle an: http://www.heise.de/newsticker/meldung/98237.
Damit kann zumindest unbemerktes Auslesen, Kopieren und Manipulieren des
ePasses verhindert werden.
Versuche haben nämlich gezeigt, dass dies auch über 10 Meter Enfernung
möglich ist.
Besonders betroffen von diesem Problem sind die Belgischen ePässe, denn deren erste
Generation hat keinerlei Schutzfunktionen.
Dadurch kann man sehr leicht die auf dem Chip gespeicherten Daten vom Besitzer
in wenigen Sekunden und unbemerkt auszulesen.
Diese Daten enthalten außer dem Foto auch die digitalisierte Unterschrift des Passinhabers!
Das Mißbrauchspotential, nicht nur bei den Belgischen ePässen, reicht hierbei von
Identitätsdiebstahl, beispielsweise durch Kopieren der Daten auf einen
anderen Pass, Vortäuschen (Nachahmen/Faken) der Fingerabdrücke, bis zur RFID- oder Fingerabdruck-gesteuerten Auslösung einer Bombe
(personalisierte Sprengfalle). Quelle, auch für die 10 m Reichweite:
Deutschlandfunk, Sendung "Computer und Kommunikation" vom 26.05.2007.
Beim deutschen ePass ist die Situation Ende 2007 und auf absehbare Zeit
nicht viel besser, wie
man in der Zeitschrift IX, Ausgabe 11/2007 auf Seite 18 nachlesen kann:
"Hört man die kontaktlose Kommunikation in einigen Metern Entfernung ab,
dauert es circa einen Tag, die Nachricht zu entschlüsseln. Nutzt man
zusätzlich die öffentlich bekannten Informationen zu den Pässen, das
grobe Alter der Person und weitere Abhängigkeiten im Protokoll, erhält
man die Schlüssel in Sekundenschnelle und damit wichtige im Pass enthaltenen
Daten (Passnummer, Geburtsdatum) sowie das auf automatische Gesichterkennung
optimierte Foto.". Den nach dem 1.11.2007 ausgestellten ePässen kann man so
auch die Fingerabdrücke entnehmen.
Und der britische E-Pass ist auch Mitte 2008 noch in wenigen Sekunden fälschbar:
http://www.heise.de/newsticker/Hollaendischer-Computerexperte-faelschte-britischen-E-Pass--/meldung/113884.
Zudem ist auch die Verfahrensweise bei den Fingerabdrücken im E-Pass unsicher: November 2007 sind
die technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfassung von Passantragsdaten in den Passbehörden Mecklenburg-Vorpommerns und bei der Übermittlung der Daten an den Passhersteller unzureichend und in anderen Bundesländer sieht es wohl nicht besser aus:
http://www.gulli.com/news/fingerabdruck-im-e-pass-2007-11-15/.
Anfang Dezember 2007 wurde diese Einschätzung auch von der TAZ bestätigt:
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/gravierende-maengel-bei-passstellen/?src=SZ&cHash=a3748b1db4.
Aufgrund der Beratungsresistenz der Gesetzgeber bringt auch die
Änderung des ePasses ab 1.11.2007, die Abspeicherung von Fingerabdrücken
auf dem RF-Chip, keine Vorteile (ausser reichlich Umsatz und Gewinn für einige Firmen wie Safe ID
Solutions AG in denen "ganz
zufällig" einige maßgebliche Wegbereiter des ePasses wie der ehemalige Innenmnister
Otto
Schily sind und als Insider von ihren eigenen Gesetzen profitieren)
und werden auch kein echter Fortschritt sein: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/20/20934/1.html,
auch weil es nicht den Daubert-Kriterien für ein wissenschaftliches Verfahren genügt: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/11/11572/1.html.
Kurzgefasst sagt dieser letztgenannte Artikel folgendes:
Die Daktyloskopie ist eine Technik, deren Ergebnisse subjektiv
interpretiert werden; sie ist nicht exakt. Hinzu kommt die willkürlich gesetzte
und sehr dehnbare Grenze, ab wann Fingerabdrücke als übereinstimmend
beurteilt werden: Das FBI legt normalerweise, aber nicht zwingend, 12
übereinstimmende Merkmale zugrunde, während es in Großbritannien
16 sind und in Deutschland reichen 8 bis 12 Übereinstimmungen als
Identitätsnachweis. Dementsprechend zeigen Untersuchungen vom FBI eine
Falsch-Negativ-Fehlerrate von 14 Prozent. Spielfilm-Szenen, in denen ein
Fingerabdruck-Vergleich eine 100-prozentige Übereinstimmung oder keine Übereinstimmung
gezeigt wird, sind daher ebenso unrealistisch wie beispielsweise bei Unfällen
in sekundenschnelle explodierende Auto-Tanks.
Bei Fingerabdrücken kann bestenfalls eine Wahrscheinlichkeit
für eine Übereinstimmung angegeben werden und wegen den meist
großen Ungenauigkeiten werden Fingerabdrücke
nicht von jedem US-Gericht als Beweis zugelassen.
Anzumerken ist zu diesem Artikel, das Fingerabdrücke nicht ganz wertlos
sind, das sie aber nur so unzuverlässig wie eine ungenaue Zeugenaussage sind, insbesondere
weil bei den "Identifizierungen" die Positiv-Wahrscheinlichkeit meist ohne
Fehlergrenzen/Toleranz angegeben wird und das obwohl jede Meßgröße eine
Toleranz hat, wie jeder Ingenieur weiß.
Und aufgrund des
Geburtstags-Paradoxons
ist sicherlich die Falsch-Positiv-Fehlerrate nicht viel geringer, denn
mathematisch gesehen ist der Vergleich eines Fingerabdrucks mit den in
einer Datenbank gespeicherten Fingerabdrücken ein
Birthday attack der um so effektiver ist, je
größer die verwendete Datenbank ist, auch wenn die
Finger-Abdrücke der betreffenden Person nicht in der Datenbank enthalten
sind und selbst wenn man vernachlässigt das solche Datenbanken
typischerweise
zu
einem Siebtes falsche Einträge enthalten.
Das Motto "Viel hilft viel" ist daher hier nicht anwendbar und es sind
riesige Datenbanken mit hunderten Millionen Fingerabdrücken in
zweifelhafter Qualität, beispielsweise
die an US-Flughäfen gesammelten Fingerabdrücke, eine reine
Abschreckungs-Maßnahme ohne technische Wirksamkeit. Um dies zu
vertuschen werden unabhängige Untersuchungen zu diesem Thema nicht
durchgeführt oder nicht veröffentlicht.
Diesee Probleme werden verschärft dadurch, das Fingerabdrücke
generell nicht zu einem bestimmten Finger einer
bestimmten Hand zugeordnet werden können; so kann beispielsweise ein Abdruck
eines Zeigefingers von Person A einem Mittelfinger von Person B zugeordnet
werden. In der Praxis ist dieses Teil-Problem durch die Ungleichverteilung der
Fingerabdrücke vermindert; beispielsweise gibt es mehr Rechts- als
Linkshänder und ein
Rechtshänder hinterlässt nur relativ selten den Abdruck des linken Ringfingers, aber
am generellen Problem ändert es wenig, denn beispielsweise
entsteht durch den Abdruck eines Fingerabdrucks der
spiegelbildliche Abdruck, der ohne Weiteres nicht als solcher erkannt und
ebenfalls verwechselt werden kann.
Ein weiterer Schwachpunkt ist, dass weit über zehn Prozent der Senioren
keine erfassbaren Fingerabdrücke haben und deshalb eine Diskriminierung durch verschärfte Kontrollen
und lange Wartezeiten erfahren werden: http://www.heise.de/newsticker/meldung/97484.
Zudem gibt es eineiige Zwillinge, eineiige Drillinge,
eineiige Vierlinge (z. B. die Genain-Schwestern) und eineiige Fünlinge (z. B. die Dionne-Fünflinge), die praktisch identische
Fingerabdrücke haben, sowie durch die auch ohne Mehrlinge vorhandene
Ungleichverteilung der Finger-Merkmale, bedingt durch Effekte wie die
konvergente
Evolution bzw. morphologische Konvergenz.
Allein schon aus dem letzten Grund ergibt sich, das für eine "eindeutige" Identifikation ein
biometrisches Merkmal nicht ausreichen kann.
Links
Die wirtschaftlichen Hintergründe vom ARD-Magazin Plusminus: Wieso Reisepässe teuer sind, wie die
Bundesdruckerei mit den überhöhten Kosten dafür saniert wurde und wie
Ex-Innenminister Schily daran mitverdient, indem er seine politischen
Tätigkeiten mit finanziellen Interessen verknüpft.
ePass-Seite des CCC: http://www.ccc.de/epass/?language=de
Buch zum ePass
Die Bundesregierung bestätigt Mitte 2007 die Unsinnigkeit von
biometrischen Ausweisdokumenten
How to fake fingerprints
Dass auch die Mitte 2007 aktuellen Fingerabdrucksensoren viel leichter überlistet
werden können als man glaubt, kann man in einem c't-Artikel nachlesen: c't
2007, Heft 12, Seite 98-101.
Wie genau und billig man jeden Fingerabdrucksensor überlisten kann, ist in
dem selben Heft auf den Seiten 102-103 beschrieben (Artikel "Feine Linien").
Weitere mathematische Hintergründe zum "Tunen" von Schlüssen, Beweisen
und allgemein von Statistiken findet man gut beschrieben in den ersten drei
Artikeln der Zeitschrift Spektrum Der
Wissenschaft Dossier, Mathematische Unterhaltungen II:
"Der Trugschluß des Ermittlers - Nach lamgem Verhör legt der
Beschuldigte ein Geständnis ab. Dann ist es doch wahrscheinlicher als
zuvor, das er der Täter ist? nicht unbedingt."
"Irreführung durch Zahlen - Vor Mißbrauch wird gewarnt: Eine
mathematische Tabelle oder eine Wahrscheinlichkeitsberechnung kann korrekt
und gleichzeitig betrügerisch sein."
"Noch mehr Zahlenmißbrauch - Mißbrauch der Mathematik ist weit
verbreitet. Die Grenze zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit ist häufig
schwer zu ziehen; Wachsamkeit ist in jedem Fall geboten."
Ein konkretes Beispiel für den Mißbrauch von Statistik ist
Sally Clark
die zuerst zu zweimal lebenslanger Haft verurteilt wurde und
im Berufungsverfahren vollumfänglich freigesprochen wurde.
Dieser wohl skandalöseste Irrtum der britischen Justizgeschichte wurde
ohne Beweise, ohne belastende Aussagen und ohne Geständnis nur mit einem
statistischen Gutachten begründet, das grobe Fehler enthielt.
Zudem wurden die falschen Zahlen des Gutachtens vom Staatsanwalt zusätzlich
falsch interpretiert, so das Fehlschlüsse dieser Art unter der Bezeichnung
"Trugschluss des Staatsanwaltes" in die Geschichte eingegangen sind; mit
Sally Clark als berühmtestem Beispiel.
Der Gutachter, ein Arzt, konnte sein Problem letztlich beerdigen: Das
Justizopfer begang 2007 Selbstmord, weil sie diesen Justizskandal nicht
überwinden konnte.
Deutsche Seiten zu dem Fall der Sally Clark findet man hier:
http://www.wdr.de/tv/quarks/sendungsbeitraege/2006/1017/008_zahlen.jsp
http://www.wissenschaft.de/sixcms/detail.php?id=242218
http://www.nzzfolio.ch/www/d80bd71b-b264-4db4-afd0-277884b93470/showarticle/156d633e-05b6-41e1-94aa-59b5eaf172f1.aspx
IPadViewer
Der IPadViewer, beispielsweise von www.testking.com, ist ein mangelhafter
Viewer, bei dem das Dokument in den Code (die .exe-Datei) gepackt wurde, um alternative
Viewer zu blocken.
Dieser Viewer kann nicht einmal nach Stichworten im Dokument suchen,
ist zeitbeschränkt, bietet keinen Druck-Dialog an (selbst beidseitiges
Drucken oder Drucken nur einer Seite ist unmöglich) und zudem erfordert
es Kontakt zu einem Server, bevor man sich damit ein Dokument ansehen kann!
Deshalb sollte man das Dokument zügig, vor Ablauf der Laufzeit,
in eine Datei drucken, vorzugsweise im PDF-Format.
Das Problem hierbei ist, das der Viewer fast nur reale
Drucker zur Auswahl anbietet; virtuelle Drucker wie der PDFCreator stehen beim
IPadViewer nicht zur Auswahl. Hier hilft es den IpadViewer auf einem PC mit
einem Drucker namens
Microsoft Office Document Image Writer
zu installieren und über diesen abzuspeichern (in dem propietären
Format des Document Image Writer). Diesen Drucker erhält man durch die
Installation von Microsoft Office.
Das so "gedruckte" Dokument wiederum kann man mit dem zugehörigen Viewer
von Microsoft drucken und zwar auch über virtuelle Drucker wie
PDFCreator oder FreePDF.
Vielleicht funktionieren auch PDFCreator oder FreePDF direkt als
Netzdrucker (auf einem anderen Rechner), denn
IPadViewer bietet auch Netzdrucker zur Auswahl an.
Allerdings funktioiniert das Drucken mit Microsoft Office Document Image
Writer nicht auf jedem PC und zudem gehen dabei vereinzelnt Seiten
verloren, so wie auch schon beim direkten Drucken des IPadViewers auf einen
realen Drucker.
Sphairon-Router
Allgemeines und IP-Clash
Sphairon-Router werden
meist als Modems verkauft, laufen anscheinend immer mit einem Busybox-Linux
und haben die Besonderheit das die
Geräte AR800, AR860, AR870 und IAD als voreingestellte LAN-IP http://150.150.150.4
mit der NetMask 255.255.255.0 verwenden (laut google, selbst bestätigen kann
ich es für das AR870 und das IAD).
Dieser IP-Bereich gehört laut whois (2006) der Firma
LGNET in Seoul in
Südkorea und Benutzer dieses Routers, die zur Benutzung des Routers
über das Web-Interface, FTP, usw., am angeschlossenen PC eine kompatible
IP wie beispielsweise http://150.150.150.2 mit
NetMask 255.255.255.0 für die betreffende Netzwerkkarte eingestellt
haben, können wegen dem IP-Clash diesen IP-Bereich des Internets nicht mehr erreichen!
Laut Auskunft von Sphairon vom 13.10.2006 ist die Ursache für die IP
150.150.150.4 eine Vorgabe von Versatel.
Um diese Filterung des Internets im Bereich 150.150.150.* abzuschalten,
muß man den IP-Bereich ändern. Welche private IP-Bereiche man sich
aussuchen darf, kann man beispielsweise in der RFC
1918 nachlesen.
Dies wird zwar auch von Sphairon empfohlen, aber dafür muß man a)
die IP der Netzwerkkarte, an die der Router angeschlossen ist, kompatibel
einstellen, also beispielsweise 150.150.150.5, b) im Webbrowser http://150.150.150.4/index.htm eingeben um das
Web-Interface zu erreichen, c) bis zum erfolgreichen Einloggen die
Passwörter eingeben, die Suchmaschinen wie google oder Metager ausgeben, beispielsweise
hier
und hier zum AR870,
hier
und hier
zum AR860, bei meinem IAD ist es einfach "admin",
d) über "Setup" die IP ändern, beispielsweise auf 172.29.86.1 und
e) beim PC die IP der angeschlossenen Netzwerkkarte kompatibel ändern auf
z. B. 172.29.86.2, NetMask 255.255.255.0.
Dies ist auch deshalb empfehlenswert, weil die Filterung von 150.150.150.*
eine strafbare Datenunterdrückung oder verfassungswidrige Zensur sein
kann!
Aus diesem Grund sind die Router so von Sphairon konfiguriert, dass es bei ihnen keinen
IP-Clash gibt; das Problem taucht deshalb normalerweise "nur" beim Routen auf
dem angeschlossenen PC auf, zumindest solange nicht Router-Optionen wie NAT aktiviert werden.
Zum Testen kann man die Startseiten einiger Webserver des Bereichs
150.150.150.* aufrufen, beispielsweise http://150.150.150.2 und http://150.150.150.3.
Update: 2008 ist unter diesen IP-Nummern keine Webseite mehr. Welche
Webseiten in dem Bereich aktiv sind, erfährt man mit einem Scan;
z. B. mittels
nmap -v -T Insane -p 80 150.150.150.* | grep -A 1 -B 3 open
aber 2008 scheint dort kein Webserver mehr zu sein.
Bei dem anscheinend älteren IAD, das ich für 1 EUR über Ebay kaufte, waren alle
Buchsen mit soliden Aufklebern zugeklebt, vermutlich weil das Gerät nur
als "Modem" verwendet werden sollte. Mit einem Schraubendreher waren diese
Hindernisse aber leicht zu beseitigen und zumindest die drei freigelegten Ethernet-Buchsen
funktionieren problemlos.
Insgesamt ist die Software der Router von Sphairon, die anscheinend immer
von Infineon stammt, gut ausgereift: Bis auf wenige
Verzeichnisse mit temporären Dateien ist alles read-only gemountet und
bei Geräten, bei denen man sich nur über das Web-Interface einloggen
soll, ist Einloggen per getty, Telnet oder SSH nicht möglich, vermutlich
weil das root Passwort in der /etc/shadow durch ein ! ersetzt wurde oder in
/etc/passwd als Shell /bin/true eingetragen wurde.
Neuere Router
Bei neueren Geräten, beispielsweise beim AR871, scheint es das Problem
mit einer öffentlichen IP nicht mehr zu geben, aber es wird weiterhin keine
Verschlüsselung für das Webinterface eingesetzt, so das Passwort und
Benutzer-Name weiterhin im Klartext übertragen werden.
Dieses Problem gibt es neu beim Einloggen mit einer Shell
bei neueren Routern von Sphairon: Beim AR870 und IAD konnte man sich per ssh
einloggen und über die serielle Konsole einloggen, aber beim AR871,
zumindest bei den von M-Net
ausgegbenen Geräten, ist dies nicht mehr der Fall.
Zudem lässt beim AR871, zumindest bei den von M-Net ausgegbenen Geräten,
die Konfiguration einiges zu Wünschen übrig: Die IP 192.168.1.1
ist relativ unproblematisch (besser wäre aber eine IP in einem weniger oft
genutzten IP-Bereich), aber problematisch ist, das der FTP- und der
Telnet-Server auf dem Router als vom WAN (Internet) aus zugänglich
eingestellt sind; es kann sich demnach jeder aus dem Internet
als root einloggen und über das Internet
beispielsweise einen Bot oder Trojaner ganz unbemerkt auf dem Router installieren!
Wahrscheinlich ist der offene WAN-Zugang zur Fernwartung gedacht, denn laut
Auskunft von Sphairon wird ein Update der Firmware der Router mittels "TR-069 Standard"
von den Providern durchgeführt.
Mysteriös ist auch, das die Firewall aktiviert ist mit den Optionen
"Hacker-Attacken Schutz aktivieren" (gemeint ist Cracker-Schutz)
und "Ping Anfragen an das Modem unterdrücken" (gemeint ist der Router),
denn die Firewall kann Probleme verursachen, die schwer
zu finden sind, weil sie schon vor dem angeschlossenen PC auftreten und
weil das übliche Loggen von ausgefilterten Datenpaketen in
/var/log/messages fehlt.
Weitere Ungereimtheiten sind, das per default der Paketfilter zwar eingeschaltet ist, aber
nichts eingetragen wurde, wieso gerade der QoS Mode UBR eingestellt wurde
und wieso man für User-Namen und Passwort des AR871 nicht "admin" nehmen kann und
man sie mit Suchmaschinen fast 5 Minuten suchen muß,
aber immerhin sind die Suchmaschinen noch schneller und auch billiger als das
Auslesen über JTAG
oder das direkte Auslesen des Flash-Speichers (mit vorherigem Auslöten und
in einen Sockel stecken).
M-Net gibt die AR871 nur als kostenlose Leihgeräte aus und untersagt zwar in
den AGB eine Modifikation des Modems und auch eine Verwendung eines anderen
Modems (Stand Oktober 2006, §3), aber das AR871 ist ja gar
kein Modem sondern ein Router. Laut auch schriftlicher Auskunft von M-Net darf man auch andere
Router einsetzen, bekommt dafür aber keinen Support.
Da man als Anschluß-Inhaber die Beweislast auch für Router/Modem trägt, ist ein anderer
(richtig konfigurierter) Router aber trotzdem empfehlenswert, auch weil man das AR871
ab rund 50 EUR kaufen und als Eigentümer und Besitzer uneingeschränkt selber konfigurieren kann.
Andere übliche ISP-Fehler findet man beispielsweise hier und die Default-Router-Passwörter findet man
über (Meta-)Suchmaschienen oder auf Seiten wie
http://www.phenoelit.de/dpl/dpl.html
und
http://www.routerpasswords.com/.
Bemerkenswert ist bei den neueren Sphairon-Routern auch, dass sie
plötzlich GPL-konform sind, das also deren Sourcecode von Sphairon downgeloadet
werden kann und die GPL als Faltblatt den ausgelieferten Geräten
beiliegt.
Die meisten Firmen nehmen ja leider die dem verwendeten Linux-Kernel zugrunde liegende
Software-Lizenz GPL nicht genau, bis sie ein Brief der Anwälte von
gpl-violations.org erreicht.
Performance
Als einfache Performance-Messung an den Routern habe ich deren Geschwindigkeit
über den einfachen mittleren Ping in ms im LAN mit nur einem Patch-Kabel und ohne
ADSL-Anschluß gemessen:
AR870: 0,65
AR871: 0,69
IAD: 0,55
Diese Werte schwanken nur wenig, meist um weniger als 10 %.
Unter ADSL2+-Last, auch bei wenig Traffic, ist der Ping häufig um 1 ms höher und
deutlich schwankend; konkret sind es ungefähr zur Hälfte obige "Leerwerte" und zur
anderen Hälfte diese +1.
Bemerkenswert ist, das das IAD den kleinsten Ping hat, obwohl es zusätztlich zu
den anderen noch einen integrierten Hub hat und dadurch der Ping intern
erhöht ist.
Hier gibt es also noch Optimierungs-Bedarf insbesondere für die Kunden, die
für einen kleinen Ping, also Fastpath, extra zahlen.
Schließlich hat man, wenn man als Router einen PC verwendet,
auch mit starker ADSL2+-Last und zusätzlicher Prozessor-Last durch grafische
Oberfläche, TV-Programm (z. B. kwintv), Routing, diverse Server usw.
viel kleinere Pings, die um 0,2 ms liegen, unter Last meist um weniger
als 10 % schwanken und mit der Ping-Größe viel schwächer ansteigen.
Abmahnfalle Bewerbungsfotos, Passfotos u. Ä.
Wenn man ein Bewerbungsfoto oder Passfoto von sich selbst von einem
Fotografen/einer Fotografin machen
läßt, damit es vorzeigbar gut aussieht und auch haltbar ist, gerät man leicht in
eine Abmahn-Falle: Stand der Rechtsprechung in Deutschland 2007 ist nämlich,
das der Fotograf ein Urheberrecht an dem Foto hat, selbst wenn man keine
entsprechende Lizenz akzeptiert hat und der Fotograf diese auch nie erwähnte!
Um 99 % der juristischen Laien ist dies unbekannt, weil die Fotostudios
darüber nicht informieren; ob aus Heimtücke oder anderen Gründen kann
nur gemutmaßt werden.
Von einige Fotografen ist bekannt, das sie Abmahn-Fallen als Geschäftsmodell
verwenden, also hauptsächlich als Copyright-Trolle
und zudem mit Google-Bomben
arbeiten, indem sie ihre Fotos online stellen mit
Begleittexten wie "kostenlos Rezepte mit Foto" um so zu vorzutäuschen das
Rezepte und Fotos kostenlos sind und sie so zu verbreiten; tatsächlich
bezieht sich das kostenlos aber nur auf die meist minderwertigen bis falschen
Rezepte, die meist nicht von ihnen stammen, und nicht auf die Fotos und diese
Lock-Texte sind nur ein Köder für die Internetnutzer, denen teure
Abmahnungen zuschickt werden, selbst sie die Bilder nicht kommerziell verwenden und die Bilder
auf Anfrage sofort entfernt werden:
http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,p6asfy28zta9x7pj~cm.asp.
Diese Copyright-Trolle verwenden selbstverständlich auch private Zensur in
Form von unberechtigten aber einschüchternden Abmahnungen, indem sie TV-Screenshots
von frei downloadbaren Filmen, die mit ihrer Zustimmung erstellt wurden,
abmahnen, auch wenn sie nicht Urheber des Film sind:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/103214/
Und so können schon bei nicht-kommerzieller Verwendung ein paar Fotos von Gurken, Zwiebeln oder Paprika 8600 Euro kosten:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/103545
Als juristischer Laie erwartet man beim selbst in Auftrag gegebenen und
bezahlten Bild, das weil man a) Auftraggeber ist und b)
dafür vollständig bezahlt, damit zweifellos auch die Rechte am Bild
erhalten hat, denn würde man mit dem Fotografen einen gewöhnlichen
Dienstleistungsvertrag abschließen (also als Angestellten einstellen) oder
mit ihm einen gewöhnlichen Werksvertrag abschließen, so hätte man
ganz zweifelsfrei alle Rechte am Foto. Zudem hat man bei Bewerbungsfotos,
Passfotos u. Ä. A) das Recht
am eigenen Bild
und B) es fehlt dem Fotografen bei diesen einfachen Fotos immer die
normalerweise für das Urheberrecht
nötige Schöpfungshöhe, auch weil man selbst als Auftraggeber und
Fotografierter sein Aussehen (Frisur, Rasur,
ggf. Lippenstift, mit/ohne Brille, Kleidung, Hautfärbung z. B. durch
Solarium/Sonnenbad) bestimmt und meist sucht man sich zudem aus mehreren Fotos
dasjenige
aus, das einem am Besten gefällt; man bestimmt das Foto zu 100 % selbst.
Die Fotografen haben aber ein Sonderrecht, den Paragraphen 72 des
Urheberrechtsgesetzes, der selbst das Recht
am eigenen Bild aushebelt, und es gibt Fotografen, die ihre Kunden in diese
Abmahnfalle hinein laufen lassen um sie dann abzukassieren:
http://stellenmarkt-content.sueddeutsche.de/jobkarriere/artikel/690/112578/
http://www.netlaw.de/urteile/olgk_13.htm.
In diesem Fall wurde für ein gewöhnliches Bewerbungsfoto im Internet ein
Streitwert von 9.310 EUR festgesetzt, das Bewerbungsfoto mußte von den
Internet-Seiten entfernt werden, der Verklagte mußte 3000 Euro Gerichts-
und Anwaltskosten zahlen und zusätzlich mußten dem Fotografen
1.160 EUR gezahlt werden, obwohl der Fotograf schon für das Foto (sogar
12 Exemplare) bezahlt wurde und nicht einmal ein Fotostudio verwendet wurde:
Der Verklagte wurde nur an seinem Arbeitsplatz, in seinen eigenen Räumen
fotografiert! Das "die eigenen vier Wände" gesetzlich besonders geschützt
sind, hat dem Beklagten hier auch nicht geholfen.
Für den Fotografen ergibt das, bei einem Aufwand von schätzungsweise 10
s für die Aufnahme und 10 s für das Ausdrucken einen Stundenlohn von
208.800 EUR.
Andere Urheber wie Autoren, Programmierer und Erfinder können von so einem
anachronistischen Privileg nur träumen.
Verwunderlich ist an diesem Urteil, dass einerseits nach der deutschen Rechtsprechung für das eigene
Foto naheliegende Nutzungsrechte eingeräumt werden, aber andererseits nur solche, die
für Juristen des 19. Jahrhunderts "auf der Hand liegen", so dass die Verwendung auf
Autogrammkarten, Visitenkarten, Infomappen, im Lebenslauf und insbesondere
Internet-Seiten nicht dazu gehört!
Die Ursache für den Paragraph 72 ist, das zu Beginn der Fotografie Fotos aufwendige und teure Unikate
waren und das der Paragraph 72 ohne Zeitbeschränkung in das Gesetz
aufgenommen wurde. Heute, im Zeitalter der digitalen Fotografie, ist ein Foto
aber weder aufwendig noch teuer. Zudem ist es im 21. Jahrhundert auch kein Unikat mehr; die
fotografische Abbildung als Unikat auf Film gibt es bei Digitalkameras nicht
mehr.
Dies zeigt sich neben der Zunahme der Digitalfotografie auch auch daran, das
2008 der Foto-Film praktisch ausgestorben ist, wie
Nachrichten-Meldungen zeigen:
Polaroid verabschiedet sich im Februar 2008 vom Sofortbildfilm und
Konica Minolta stellt im März 2008 nach über 100 Jahren die Produktion von klassischen
Foto-Filmen ein.
Deshalb widerspricht der Paragraph 72 schon lange der langjährigen Praxis
und ist längst effektiv eine wirklichkeitsfremde Rechtslücke, denn wer
von den Millionen Deutschen, die ein von einem
Fotografen/einer Fotografin gekauftes und selber eingescanntes Foto online
gestellt haben, können gerichtsfest beweisen, das sie die dafür nötige
Erlaubnis vom Fotografen/der Fotografin haben? Sicherlich weit weniger als ein Prozent!
Wie man dieses Problem vermeiden kann, ist in dem obigen Artikel der
Süddeutschen beschrieben, aber
mein erprobter erster Tipp ist weniger Aufwand zu betreiben und a) vor dem
Auftrag klar zu sagen, das man das Foto auch für
seine Internet-Seiten, Visitenkarten usw. anfertigen läßt und b) dies
auch, auf der Quittung bescheinigen zu lassen, beispielsweise als
"Bewerbungsbilder, auch für die Homepage",
denn ohne diese Bescheinigung darf man mit den Fotos ja fast nichts machen;
sie sind ohne praktisch nichts wert und ohne Zeugen ist eine nur mündliche
Zusage des Fotografen zwar juritisch bindend, aber nicht beweisbar.
Hierfür muß man dem Fotografen nicht
lange etwas über den Paragrafen 72 UrhG erzählen, sondern einfach sagen, das
man es für das Finanzamt benötigt. Für viele Leute, beispielsweise
Freiberufler, trifft dies ja auch zu, denn ein Paßfoto kann man nicht
steuerlich absetzen, ein Foto für den Lebenslauf aber sehr wohl, denn ohne
online gestelltes Bewerbungsfoto, beispielsweise in Stellenbörsen wie
gulp.de, sind für Freiberufler die Chancen auf Aufträge praktisch gleich
Null.
Falls die Bescheinigung auf der Quittung fehlt, sollte man für die
praktisch wertlosen Bilder nichts zahlen und notfalls zum nächsten
Fotografen gehen.
Ganz sicher gehen kann man vorsorglich, indem man vorher per Email und
mit konkreten Verwendungszwecken anfragt,
denn damit hat man auch ohne Bescheinigung auf der Quittung die
Nutzungsrechte vereinbart.
Mein zweiter erprobter Tipp ist einfach die Fotos selber zu machen, denn schon mit einer
mittelmäßigen Digitalkamera (>= 8 MPixel, > 400 EUR,
Weißlicht-Ablgleich u. Selbstauslöser), Stativ, etwas farbiger
Pappe als Hintergrund und Tageslicht oder Leutstofflampen der
Farbwiedergabestufe 1 (z. B. Lumilux Daylight;
billig erhältlich in so ziemlich jedem Elektro-Laden, der Leutchstofflampen
anbietet) und einem PC erhält man Bilder in
technisch sehr viel besserer Qualität, die auch besser aussehen als
Bilder von einem Fotostudio oder einem Fotografen, der einen am
Arbeitsplatz fotografiert.
Die auf Fotopapier ausgedruckten Fotos bekommt man zuhause mit einem
einfachen Drucker für um die 100 EUR meist besser hin als ein
"professionell" ausgestattetes Fotostudio.
Die Pappe für den Hintergrund erhält man in Läden für
Fotostudio-Zubehör; beispielsweise http://www.wolf-photomedia.de.
Für ein Paß- oder Bewerbungsfoto reicht schon ein billiger
farbiger Zeichenkarton, beispielsweise von Woolworth, mit einer Größe von 70x50 cm, 105 g
Gewicht und einem Preis von 99 Cent.
GEZ-Gebühr für Internet-PCs vermeiden
Seit 2007 muss auch für Internet-PCs eine GEZ-Gebühr gezahlt werden,
sofern sie nicht unter Ausnahmen wie die Zweitgerätefreiheit fallen:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/51982 .
Sofern der PC keine direkte Internet-Anbindung braucht, kann man diese Gebühr
vermeiden: Man verwendet
IPMI,
IPMI, z. B. mit einem
AOC-SIM1U,
und verbindet nur dieses mit dem Internet.
Der Grund hierfür ist bei der GEZ nachzulesen:
"Ein Rundfunkempfangsgerät wird zum Empfang bereitgehalten, wenn damit ohne
besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen empfangen
werden können."
Quelle: http://www.gez.de/door/gebuehren/neg/ .
Nun ist aber das IPMI realisiert mit einem kleinen Mikrocontroller,
der außer IPMI-Befehlen nichts empfangen kann und damit
auch keinerlei "Rundfunkdarbietungen" empfangen kann; es fallen also keine
GEZ-Gebühren an!
Technisch ist der Zugang zum PC mittels IPMI eine Punkt- zu
Punkt-Verbindung; ein "Empfang von Rundfunkdarbietungen" ist damit
unmöglich!
Zudem erfordert das IPMI einen User-Namen und ein Passwort.
Man hat hier keinen Internet-Zugang sondern nur
einen Zugang über das Internet, so ähnlich wie bei der IP-Telefonie,
aber durch den erforderlichen User-Namen und das Passwort deutlich
eingeschränkter; selbst wenn für Telefone GEZ-Gebühren zu zahlen wären, wäre
das IPMI nicht betroffen!
Der Preis hierfür ist natürlich, das man zwar eine Verbinung ÜBER das
Intenet und nur ZUM PC mit dem IPMI aufbauen kann, aber mehr auch nicht;
Internet-Programme wie Webbrowser, IRC-Clients,
ICQ-Clients usw. können vom PC mit dem IPMI keine Verbindung IN das Internet
aufbauen.
Über das IPMI kann man den PC remote monitoren, managen (auch ein-
u. ausschalten) und mittels Serial Over LAN auch indirekt
Daten mit dem Betriebssystem oder den BIOSen auf dem PC austauschen, ohne das
dieser PC Zugang zum Internet erhalten kann; es gibt dadurch
weder eine Notwendigkeit noch eine Möglichkeit für eine Firewall auf
diesem PC.
Zudem hat das IPMI einen integrierten Watchdog und kann ein auf dem Rechner
abgestürztes Betriebssystem reseten.
Ist das IPMI nicht schon auf dem Mainboard vorhanden, kann man es bei
"Server-"Mainboards mit einer günstigen Karte (50 bis 100 EUR) wie der AOC-SIM1U an speziellen
Slots oder Anschlüssen nachrüsten.
Wenn nicht, gibt es Grafikkarten mit zusätzlichen Anschlüssen, die neben
IPMI auch KVMoIP haben; beispielsweise die Raritan Eric Express:
http://webshop.schneider-consulting.it/KVM-over-IP-KVM-over-IP-Raritan-eRIC-Express-Remote-Management und
http://www.linux-magazin.de/heft_abo/ausgaben/2006/10/fernsteuerung_mit_bild?category=0.
Dies ist eine elegante Möglichkeit beispielsweise Geldautomaten und
Steuerrechner z. B. für Winkrakftwerke von der
GEZ-Gebühr zu befreien und trotzdem über das Internet zu
monitoren/managen und auch Daten auszutauschen.
Dafür benötigt man auf der seriellen Schnittstelle, auf der das IPMI
agiert, vom Betriebssystem eine Konsole und Terminal-Programme wie minicom,
die diese Konsole mit Daten füttern und auslesen.
Eine andere ähnliche Möglichkeit sind
Keyboard-/Video-/Mouse-(KVM-)Adapter-over-IP-Switche wie z. B. den
AMI MegaRAC K1
und wie beim
IPMI benötigt man einen Router mit Port-Forwarding denn NAT reicht nicht aus.
Eine weitere ähnliche Möglichkeit GEZ-Gebühren zu vermeiden sind Zero Clients, die nahezu
Keyboard-/Video-/Mouse-(KVM-)Adapter sind und ebenfalls keine
Rundfunkdarbietungen empfangen können.
Damit können GEZ-Gebühren nur für den Server entstehen, also maximal
einen PC (wenn der Server für die Zero Clients nicht im Ausland steht).
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