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Nachausschüttung für Multifunktionsgeräte MF2010, von der VG Wort und Verlagsverträge

Einige Verlage bieten Verlagsverträge, bei denen die Autoren ihre Veröffentlichung mit der Ausschüttung bezahlen, die sie von der VG Wort dafür erhalten (ca. 400 Euro in 2007). Dies wird auch "kostenneutrale Veröffentlichung" genannt, weil man als Autor sonst Vorkasse leisten müsste und als Autor zahlt man hierbei mit einer Flatrate, typischerweise mit einer 10 % kleinen Vergütung, erst ab mehr als 500.000 verkauften Exemplaren, die praktisch nie erreicht werden, denn meist werden mit solchen Verträgen (umsatzmäßig) kleine Werke wie Diplom- oder Doktorarbeiten veröffentlicht. Dadurch zahlt man hier 400 Euro im Nachhinein statt 600 bis 800 Euro als Vorkasse und ohne die für den Autor ungünstige Flatrate.
Allerdings mußte ich mehrmals feststellen, das Verlage unkritischen Autoren noch mehr abnehmen möchten: Mit Emails und auch per Telefon forderte er neben der Ausschüttung zusätzlich die Nachausschüttung, was bedeuten würde, das man draufzahlt, denn für die insges. über 1000 Euro hätte man auch ohne einen solchen Vertrag mit der nur für den Verlag günstigen Flatrate veröffentlichen können; mit dem Zahlen der Nachvergütung wäre die Veröffentlichung daher nicht mehr kostenneutral; man würde auch vom Gesamt-Betrag her draufzahlen.
Die Forderung der Herausgabe der Nachausschüttung wiederspricht aber nicht nur der Vertrags-Bezeichnung "kostenfreie Veröffentlichung", sondern es gibt keine gesetzliche Grundlage dafür in meinem Verlagsvertrag, wie wohl auch den allermeisten ähnlichen: Es steht (in §5), das der Verlag den "Ausschüttungsbetrag der VG Wort" erhält. Es geht hier also eindeutig um einen und nicht mehrere, denn in dem Fall mehrerer Beträge hätten dort Beträge statt Betrag stehen müssen. Gleiches gilt auch für den Scheck der VG Wort (mit dem die Ausschüttung kam); es wird nur von einem Scheck geschrieben und ebenso wird von einer Zahlung der VG Wort geschrieben. Damit ist eindeutig, das der Verlang nur Anspruch auf diesen einen Betrag/Scheck hat!
Weiter steht in dem Vertrag nichts zu Nachausschüttungen und sonstigen Zahlungen der VG Wort; sie sind daher nicht vom Vertrag erfasst!
Hätte mehr als nur der eine Ausschüttungsbetrag vom Vertrag erfasst worden sollen, so hätte statt dem beschriebenen einen Ausschüttungsbetrag eine Formulierung wie "Alle im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des vom Autor verfaßten Werkes von der VG Wort geleisteten Zahlungen" verwendet werden müssen, aber dies ist nicht geschehen und mit so einer Formulierung hätte ich den Vertrag nie akzeptiert.

Ein weiterer Punkt, zumind. bei meinem Vertrag, ist das für die Forderung der Nachausschüttung auch der zeitliche Zusammenhang fehlt: Geschlossen wurde der betreffende Vertrag 2007, aber damals waren die Verhandlungen, deren Ergebnis die Nachausschüttung war, noch nicht einmal geplant, denn das BGH-Urteil, das die Grundlage der Nachausschüttung ist, gab es erst 2008: http://inklusorium.blogspot.com/2010/03/nachausschuttung.html.
Der Forderung nach der Nachausschüttung fehlt daher auch die zeitliche Kausalität; die Forderung passt weder inhaltlich noch zeitlich zum Verlagsvertrag.
Gleiches gilt für ähnliche Zahlungen, beispielsweise wenn eine europäische Gesellschaft in X Jahren eine europäische Nachausschüttung zahlen würde.

Da es bei der Nachausschüttung um mehrere hundert Euro geht und die Sachlage eindeutig ist, sollte man um die Nachausschüttung einen Prozess nicht scheuen, auch weil der billiger als der Streitwert ist.
Und durch die Forderung nach der Nachausschüttung entstehende Kosten sollte man entsprechend §§ 311 II i. V. m. 241 II, 280 I BGB dem Verlag in Rechnung stellen.
Für den sehr unwahrscheinlichen Fall, das ein Gericht beschließen sollte das mehr als die Ausschüttung zu zahlen ist, kann man den Vertrag nach § 119 BGB (Anfechtbarkeit wegen Irrtum) anfechten, denn nach § 142 BGB (Wirkung der Anfechtung) ist der Vertrag als von Anfang an nichtig anzusehen.

Personalausweis-Nummer

Die Berechnung der deutschen Personalausweis-Nummer kann im Gesetz über Personalausweise, auch Personalausweisgesetz (PAuswG) genannt, nachgelesen werden. Es ist auch vom Bundesanzeiger veröffentlicht worden.
Dadurch ist eine Altersüberprüfung nur anhand der Personalausweis-Nummer nicht möglich.
Links:
http://www.nickles.de/c/s/c/26-0020-244-1.htm
http://berlin.ccc.de/cgi-bin/perso
ftp://ftp.ccc.de/software/personummer/
http://www.pruefziffernberechnung.de/P/Personalausweis-DE.shtml
http://www.ccc.de/updates/2002/personalID
http://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweis


Blockieren des Auslesens von RF-Chips, insbesondere im elektronischen Reisepass mit biometrischen Daten (ePass)

Zum ePass gibt es viele Diskussionen, da er bei seiner Einführung in Deutschland im November 2005 rein technisch noch im Alpha-Stadium, also immer noch nicht praxistauglich und immer noch rein experimentell ist:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/60154
http://www.heise.de/newsticker/meldung/64002 .
Rein technisch gibt es hier aber kein großes Problem, denn auch wenn der RF-Chip nicht mehr funktionieren sollte, bleibt der Reisepass weiterhin ein gültiges Reisedokument, aber ohne die experimentellen und unsicheren Features des ePasses: http://www.bsi.bund.de/fachthem/epass/faq.htm (Frage 15).
Dass der RF-Chip nicht mehr funktioniert, kann in der Praxis sehr leicht vorkommen, beispielsweise durch eine elektrostatische Entladung oder Trocknen eines nass gewordenen ePasses in der Mikrowelle, denn der RF-Chip übersteht so eine Trocknung sicherlich nicht, so wie auch die Behandlung mit einem RFID-Zapper.
Wenn man den ePass also intensiv nutzt, stirbt der RFID-Chip früher oder später und damit hat sich das Problem von selbst erledigt.

Um zu verhindern, das ein intakter RF-Chip ausgelesen wird, kann man ihn in ein HF-dichtes Gehäuse legen. Diese Gehäuse gibt es auch in passender Größe zum ePass, beispielsweise das WBG 41 von www.donau-elektronik.com:
HF-dichte Gehäuse
Diese Gehäuse findet man bei vielen Anbietern wie Conrad, Reichelt und http://www.industriegehaeuse.woehrgmbh.de/html/abschirmgehaeuse.html.
Diese Weißblech-Gehäuse sind auch NF-dicht, weil sie ferromagnetisch sind.
Laut ARD Ratgeber Technik reicht zum Schutz des Reisepasses aber schon eine Alu-Folie: http://daserste.ndr.de/ardratgebertechnik/archiv/technotizen/t_cid-2950814_.html.
Eine weitere Möglichkeit sind abschirmende Folien mit hochpermeabler Metallschicht, z. B. von Cryoalloy und auch beim Foebud erhältlich: http://www.cryptalloy.de/shop_content.php?coID=13.
Dort gibt es sie auch unsichtbar in Schutzhüllen aus Plastik oder auch aus Leder.
Auch die Hansestadt Lübeck bietet zum Preis von 6 Euro eine Alu-Hülle an: http://www.heise.de/newsticker/meldung/98237.
Damit kann zumindest unbemerktes Auslesen, Kopieren und Manipulieren des ePasses verhindert werden.
Versuche haben nämlich gezeigt, dass dies auch über 10 Meter Enfernung möglich ist.
Besonders betroffen von diesem Problem sind die Belgischen ePässe, denn deren erste Generation hat keinerlei Schutzfunktionen. Dadurch kann man sehr leicht die auf dem Chip gespeicherten Daten vom Besitzer in wenigen Sekunden und unbemerkt auszulesen. Diese Daten enthalten außer dem Foto auch die digitalisierte Unterschrift des Passinhabers!
Das Mißbrauchspotential, nicht nur bei den Belgischen ePässen, reicht hierbei von Identitätsdiebstahl, beispielsweise durch Kopieren der Daten auf einen anderen Pass, Vortäuschen (Nachahmen/Faken) der Fingerabdrücke, bis zur RFID- oder Fingerabdruck-gesteuerten Auslösung einer Bombe (personalisierte Sprengfalle). Quelle, auch für die 10 m Reichweite: Deutschlandfunk, Sendung "Computer und Kommunikation" vom 26.05.2007.

Beim deutschen ePass ist die Situation Ende 2007 und auf absehbare Zeit nicht viel besser, wie man in der Zeitschrift IX, Ausgabe 11/2007 auf Seite 18 nachlesen kann: "Hört man die kontaktlose Kommunikation in einigen Metern Entfernung ab, dauert es circa einen Tag, die Nachricht zu entschlüsseln. Nutzt man zusätzlich die öffentlich bekannten Informationen zu den Pässen, das grobe Alter der Person und weitere Abhängigkeiten im Protokoll, erhält man die Schlüssel in Sekundenschnelle und damit wichtige im Pass enthaltenen Daten (Passnummer, Geburtsdatum) sowie das auf automatische Gesichterkennung optimierte Foto.". Den nach dem 1.11.2007 ausgestellten ePässen kann man so auch die Fingerabdrücke entnehmen.
Und der britische E-Pass ist auch Mitte 2008 noch in wenigen Sekunden fälschbar: http://www.heise.de/newsticker/Hollaendischer-Computerexperte-faelschte-britischen-E-Pass--/meldung/113884.

Zudem ist auch die Verfahrensweise bei den Fingerabdrücken im E-Pass unsicher: November 2007 sind die technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfassung von Passantragsdaten in den Passbehörden Mecklenburg-Vorpommerns und bei der Übermittlung der Daten an den Passhersteller unzureichend und in anderen Bundesländer sieht es wohl nicht besser aus: http://www.gulli.com/news/fingerabdruck-im-e-pass-2007-11-15/.
Anfang Dezember 2007 wurde diese Einschätzung auch von der TAZ bestätigt: http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/gravierende-maengel-bei-passstellen/?src=SZ&cHash=a3748b1db4.

Ein weiterer Schwachpunkt ist, dass weit über zehn Prozent der Senioren keine erfassbaren Fingerabdrücke haben und deshalb eine Diskriminierung durch verschärfte Kontrollen und lange Wartezeiten erfahren werden: http://www.heise.de/newsticker/meldung/97484.

Links

Die wirtschaftlichen Hintergründe vom ARD-Magazin Plusminus: Wieso Reisepässe teuer sind, wie die Bundesdruckerei mit den überhöhten Kosten dafür saniert wurde und wie Ex-Innenminister Schily daran mitverdient, indem er seine politischen Tätigkeiten mit finanziellen Interessen verknüpft.

ePass-Seite des CCC: http://www.ccc.de/epass/?language=de


Dass auch die Mitte 2007 aktuellen Fingerabdrucksensoren viel leichter überlistet werden können als man glaubt, kann man in einem c't-Artikel nachlesen: c't 2007, Heft 12, Seite 98-101.
Wie genau und billig man jeden Fingerabdrucksensor überlisten kann, ist in dem selben Heft auf den Seiten 102-103 beschrieben (Artikel "Feine Linien").

Das Hauptproblem ist in der Praxis das Fingerabdrücke nicht richtig ausgewertet werden weil meist die objektive Überprüfung der Ergebnisse durch nicht involvierte Kollegen fehlt sowie das nicht ergebnissoffne Sammeln aller Spuren und später erst im Labor auswerten sondern das gezielte Suchen nach vermutetem und ingnorieren von dem wiedersprechendem. Zudem ignoriert die bisherige Praxis meist die Möglichkeit, dass Fingerabdrücke dort absichtlich platziert wurden: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/forschak/1648012/.



Video-DVDs richtig auf Festplatte (HDD) sichern

Mit Video-Double-Layer-DVDs, insbesondere solchen mit CSS, gibt es häufig das Problem, das man zwar meist deren Dateien angezeigt bekommt, das aber beim Übertragen der Daten auf die Festplatte (HDD) Lese-Fehler auftreten. Der technische Hintergrund ist das zum Abspielen nur 1x Speed benötigt wird, und folglich werden von den Herstellern zum Kosten sparen die Video-DVDs so billig produziert, das sie meist nur bei dieser minimalen Geschwindigkeit fehlerfrei gelesen werden können. Die Laufwerke im PC lesen aber üblicherweise mit 4x Speed oder noch schneller, und dadurch treten meist Fehler auf. Dies ist problematisch, weil schon durch die Fertigungstoleranzen sowohl der DVDs als auch der Laufwerke einige der DVDs schon mit 1x Speed nicht fehlerfrei gelesen werden. Das fällt nur deshalb selten auf, weil beim Ansehen des Videos von DVD sehr kurze Aussetzer oder Fehler beim Bild oder Ton normalerweise nicht wahrgenommen werden können.
Zudem ist die Videos von DVD anzusehen wenig sinnvoll: So eine Scheibe in ein DVD-Laufwerk einzulegen ist bei Netbooks, Ipods und auch sehr kleinen PCs nicht möglich weil sie überhaupt kein DVD-Laufwerk haben und bei Rechnern mit DVD-Laufwerk ist es ziemlich umständlich die richtige Scheibe aus einer DVD-Sammlung rauszusuchen, den PC/Rechnerschrank aufzuschließen und die Scheibe einzulegen, nur um nach dem Ansehen anschließend die umgekehrte Prozedur durchzuführen. Hinzu kommt auch das das DVD-Laufwerk beim Auslesen mehr Strom verbraucht, denn das erhöht die Stromkosten und verkürzt bei mobilen Geräten die Laufzeit.
Außerdem stört nicht selten der Lärm vom DVD-Laufwerk und mit dem Einlegen von DVDs nur zum Video sehen behindert man sich selber, denn währenddessen kann man das Laufwerk nicht anders nutzen; beispielsweise für ein Backup auf DVD-RAM. Weitere Punkte gegen das unnötige Bewegen von CDs/DVDs sind das auch ein unnötiges Lesen die Lebensdauer optischer Laufwerke unnötig reduziert und das optische Laufwerke deutlich langsamer als Festplatten oder SSDs sind. Bei Notebooks/Laptops kommen noch weitere Probleme hinzu: Benutzt man das DVD-Laufwerk, verkürzt dies Akkulaufzeit künstlich und durch Regionalcodes bräuchte man auf Reisen bis zu aucht verschiedene Laufwerke, während bei einem ISO-Abbild der Regionalcode egal ist; Programme wie VLC und mplayer ignorieren den. Und das Problem mit den Regionalcodes hat man auch nach einer Reise, auf der man DVDs in verschiedenen Regionen gekauft hat, auch an PCs/Macs.
Das Problem läßt sich leicht lösen mit einem ISO-Abbild, also Speicherabbild des Inhalts, denn schließlich sind nach Paragraf 53 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person u. A. auch zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern zulässig, sofern sie nicht Erwerbszwecken dienen: http://dejure.org/gesetze/UrhG/53.html. Unabhängig davon ergibt sich dieses Recht auf die sogenannte Privatkopie auch aus dem Erschöpfungsgrundsatz und entspricht dem Fair Use-Prinzip.
Das ISO-Abbild kann man als eine Datei lokal auf einer Festplatte speichern oder einem zentralen Daten-Archiv, z. B. einem 2 TB großen NAS komfortabel speichern.
Wie bei fehlerhaften oder feherträchtigen Datenträgern und auch minderwertigen Rohlingen üblich sollte man vor dem Auslesen von CDs/DVDs erstmal mit Druckluft oder Reinigungs-CD/DVD reinigen und das Laufwerk drosseln, um der Fehlerkorrektur mehr Zeit zu geben die Bits zu Lesen und Lese-Fehler zu korrigieren.
Das Drosseln erreicht man z. B. mit

hdparm -X 34 -c 0 -u 0 -E 1 /dev/hdc
hdparm -X00 /dev/hdc
setcd -x 1 /dev/hdc

Treten danach noch Probleme auf, hilft meist eine neuere Firmware für das Laufwerk (nach einam Backup der alten falls die neuere schlechter ist) zu flashen.
Das Auslesen sollte fehlertolerant erfolgen, z. B. mittels

rm -f logfile
ddrescue -b2048 -c1 -r3 -d --max-size=11222333444 /dev/hdc video.iso logfile

unter Cygwin oder Linux (z. B. von Knoppix-CD/DVD/USB-Speicherstick). Wobei bei neueren ddrescue-Versionen die -d-Option fehlen kann, so das man sie weglassen muß. Statt ddrescue eignen sich auch dd_rhelp , myrescue oder dd_rescue. Nur so kann man sie richtig archivieren, denn die DVD kann beispielsweise den plötzlichen Alterstod sterben und ohne Backup oder Archivieren hat man zur DVD keinerlei Datensicherheit .
Dies gilt insbesondere für Wegwerf-DVDs/Einmal-DVDs wie die DVD-D: http://www.tomshardware.com/de/Wegwerf-DVD-D-selbstzerstorung-einmal-dvd,testberichte-240003.html
http://www.heise.de/ix/Video-DVD-mit-Selbstzerstoerungsmechanismus--/news/meldung/106665 .
Allerdings sind die inzwischen wieder vom Markt verschwunden, auch wegen dem zweiwöchigen Widerrufsrecht (§ 355 BGB).

Mit dem obigen setcd (hompage http://kde-apps.org/content/show.php?content=18057) wird die Lesegeschwindigkeit auf 1x reduziert, also 1,32 MB/s, aber das sollte theoretisch auch schon mit dem hdparm -E 1 erreicht werden, wenn denn das hdparm-Kommando ohne Fehler ausgeführt wird. Die anderen hdparm-Parameter waren bei meinem Laufwerk vom Typ
LG HL-DT-ST DVDRAM GSA-4160B, FwRev=A306
nöltig; bei zwei anderen waren sie nicht nötig.
Neben ddrescue gibt es viele andere ähnliche Programme zum Datenretten; beispielsweise Safecopy (http://safecopy.sourceforge.net/).
Hierbei ist das "direkte" Lesen ("raw") aber immer nicht ganz direkt: Es werden zwar die Daten direkt gelesen, aber physikalisch gespeichert werden sie u. A. mit ECC-Daten die hierbei nicht ausgelesen werden; die Fehlerkorrektur (mittels ECC) läuft im Hintergrund.
Direkt auslesen kann man die Daten auf dem Datenträger, also inkl. ECC-Daten, mit Programmen wie PlexUtilities (dieses allerdings nur mit dem Pextor PX-880A) und auch mit speziellen Geräten wie teuren Meßgeräten von www.audiodev.com.

Das Übertragen der Daten von CD oder DVD auf HDD wird auch als Rippen bezeichnet, ist aber nur ein simples Erstellen eines Abbilds (hier ISO-Abbild ) für eine gewöhnliche Datenrettung.
Interessant ist beim Kopieren der Daten von Video-DVDs, das die Fehler nicht nur durch das Drosseln komplett verschwinden, sondern auch in einigen Laufwerken auch bei hoher Geschwindigkeit nicht auftreten. Die Fehler sind also meist in den Laufwerken und nicht in den DVDs!
Dies ist nichts Besonderes, denn fehlt das Drosseln, gibt es Laufwerk-Probleme, die man schon vom Brennen einfacher Daten-CDs/DVDs kennt, d. h. nur bestimmte Kombinationen von Laufwerk, Firmware und Rohling bzw. gebrannter/gepresster Schreibe arbeiten fehlerfrei zusammen und dies gilt insbesondere für Double-Layer-DVDs: Schon bei den DL-Rohlingen musste ich Mitte 2008 feststellen, das in vier DVD-Brennern nur eine von drei Sorten Rohlingen, Verbatim 2.4x DVD+R DL, mit mindestens einem Brenner fehlerfrei gebrannt werden kann (die Rohlinge von TDK u. Intenso in keinem). Aber auch die guten Verbatim-Rohlinge werden in einem Laufwerk (NEC DVD_RW ND-1300A) überhaupt nicht erkannt; d. h. das Laufwerk wird bei eingelegtem Rohling als leer angezeigt! Gleiches zeigte sich bei mehreren Treiber-CDs.
Entsprechend kann man auch Video-DVDs, z. B. die schon etwas älteren Double-Layer-Video-DVDs zum Film Dinotopia (2002) von BMG und die Catwoman DL-DVD, EAN 7321921314506, und die DVDs der Augsbuger Puppenkiste mit einigen Laufwerken problemlos fehlerfrei lesen, beispielsweise mit dem Laufwerk
TSSTcorpCD/DVDW TS-L632D, FwRev=TI01
während im älteren
LG HL-DT-ST DVDRAM GSA-4160B, FwRev=A306
und
NEC DVD_RW ND-1300A, FwRev=1.0B
schon nach ein paar MB von mehreren GB mit Fehlern abgebrochen wird, wenn man nicht mit hdparm/setcd richtig drosselt und mit dd oder cat nicht fehlertolerant ausliest (d. h. z. B. "dd if=/dev/sr0 of=catw.iso" oder "cat /dev/hdc > catwoman_dvd.iso"). Und selbst ein fehlertolerantes Auslesen liefert ohne richtiges Drosseln bei diesen Laufwerken Abbilder mit Fehlern, wie z. B. ein XOR mit einem fehlerfreien Abbild zeigt.

Mit richtigem Drosseln kann man auch mit alten fehlerreichen Laufwerken die Video-DVDs noch komplett lesen; es dauert dann zwar doppelt so lange, liefert aber ein fehlerfreies Ergebnis.
Dies hilft auch beim Datenretten von nicht fehlerfrei lesbaren Daten-CDs/DVDs und umgekehrt kann man mit Video-DVDs testen, wie gut sich ein Laufwerk zur Datenrettung auch von Daten-DVDs eignet.
Falls dennoch Probleme auftauchen sollten, sollte man zwei weitere Optionen von ddrescue ausprobieren: -r1 oder -n statt -R und testweise -d weglassen.
Ein Firmware-Update des Laufwerks kann auch helfen. Beispielsweise hatte ich bei einem DVD-Brenner (LG HL-DT-ST DVDRAM GSA-4160B) das Phänomen, das er zwar DL-Rohlinge als Daten-DVD fehlerfrei brennen konnte, aber er konnte seine selbst gebrannten Daten nicht lesen, so das nicht einmal ein Überprüfen (Verify/Check) der gebrannten Daten möglich war! Mit einem Firmware-Update war der Fehler behoben.
Zudem kann man auch weiter drosseln: Das betreffende Laufwerk schon per BIOS-Einstellungen drosseln, DMA abstellen (hdparm -d 0) oder auch ein USB-DVD-Laufwerk über einen USB1-Bus oder -Hub verwenden oder das DVD-Laufwerk über einen USB-IDE/SATA-Adapter und über einen USB1-Bus oder -Hub verwenden.
Allerdings ist das Schreiben/Brennen noch komplizierter als das Lesen und langsamer ist beim Brennen nicht immer besser: Es gibt Brenner, die nur mit einer Mindest-Geschwindigkeit, z. B. 12x, zuverlässig funktionieren, weil der Brenner die Laser-Leistung nicht ausreichend reduzieren kann. Meistens ist dies kein Problem, weil die Brenn-Programme dies erkennen und keine Geschwindigkeit kleiner als die Mindestgeschwindigkeit anbieten, aber dies ist nicht immer so und zudem gibt es einige CD- und DVD-Player die nur Scheiben lesen können, die mit weniger als der Mindestgeschwindigkeit des Brenners gebrannte Scheiben lesen können; d. h. man benötigt einen zum CD- oder DVD-Player geschwindigkeits-kompatiblen Brenner: http://www.pcwelt.de/forum/cd-rom-brenner-dvd/133560-brenngeschwindigkeit-drosseln.html.

Nach dem Übertragen vom Image kann man die Abspielprogramme mit dem ISO-Abbild als Parameter aufrufen, also z. B.

mplayer -forceidx -dvd-device cat.iso dvd://1

Statt mplayer kann man auch den VLC media player nehmen und ganz einfach über das Menü über "Medien / Datei öffnen" das ISO-Abbild ebenso wie eine DVD öffnen; man sieht nach dem Öffnen keinen Unterschied zwischen dem Abbild und der Original-Scheibe. Angeblich eignen sich dafür auch PowerDVD und PowerCinema sowie XBMC Media Center.
Um auf die Dateien in diesem Abbild zuzugreifen kann man es einfach mounten. Unter Linux z. B. mit:

mount -o loop cat.iso /mnt/tmp

Für MS-Windows benötigt man dafür Programme wie Demon Tools, Virtual Clone Drive oder das "Virtual CDRom Control Panel", das es kostenlos von Microsoft gibt und keine Installation benötigt. Unter MS-Win können die Abspielprogramme dann auf die virtuelle CD oder DVD zugreifen.
Für das professionelle Firmenumfeld gibt es dafür die Emulationssoftware "Virtual CD", für CD, DVD, DVD-RAM, Blue-Ray und HD DVD. Damit wird ein Image z. B. auf Festplatte erstellt, auch mit Subchanel-Daten im LAN als virtuelles Laufwerk verfügbar.

Daneben gibt auch den Workaround ein CD/DVD-Abbild per virtual Media bzw. USB redirect über IPMI bzw. DASH zu verwenden, was auch über LAN funktioniert. Allerdings muß dafür auf dem betreffenden Rechner IPMI oder DASH vorhanden sein bzw. mit einer entsprechenden Karte nachgerüstet werden.
Die so zugänglichen Dateisysteme sind aber nur lesbar; zum Schreiben in ISO-Abbild benötigt man unter MS-Windows ein Programm wie Ultraiso und unter unixoiden Betriebssytemen, z. B. Linux, nimmt man dafür Programme wie ISO-Master oder ein Entpacken (Mounten des ISO-Abbilds), Kopieren in ein Verzeichnis, Modifizieren der Kopie und wieder Einpacken mittels mkisofs. Eine Alternative hierzu ist eine Multsession-CD/DVD zu brennen und nach dem ersten Brennen bei einem zweiten Brennen mit modifizierten Dateien die ersten zu überschreiben.

Das Verfahren, die Daten einfach direkt (raw) zu lesen, funktioniert bei allen direkt lesbaren Datenträgern also Lochkarten, Lochstreifen, Lochbandkarten, Magnetkarten, Magnetbänder, Disketten, Festplatten, ROM, CDs, DVDs, usw. denn dort können Daten weder versteckt noch (auf Datenträger-Ebene) verschlüsselt werden, weil man sie ja komplett und direkt lesen kann.
Bei Datenträgern mit Kopierschutz, z. B. SD Memory Cards mit aktiviertem Kopierschutz ( CPRM ), also versteckt+verschlüsselt abgelegten sowie nur verschlüsselt übertragenen Daten, funktioniert es daher ebensowenig wie bei einem MSP430 mit durchgebrannter JTAG access security fuse, denn auch das Auslesen des MSP430 über den Bootstrap Loader erfordert das korrekte 256 Bit lange Passwort: http://focus.ti.com/mcu/docs/mcusupporttechdocsc.tsp?sectionId=96&tabId=1502&abstractName=slaa089d.
Es gibt zwar Deklarationen auf CDs/DVDs und deren Verpackungen, die als Kopierschutz ausgegeben werden, beispielsweise im Inhaltsverzeichnis (Table of Contents, TOC) ein Red-Book-Standard-konformes Bit das einen Kopierschutz anzeigen soll, aber solche Deklarationen werden beim Erstellen des ISO-Abbildes überhaupt nicht beachtet und können daher gar nicht wirksam sein; sie sind nur eine reine Attrappe als Marketing-Gag, um den Kunden (Auftraggeber für die CDs/DVDs) zu sagen es wäre ein Kopierschutz eingebaut, obwohl es nur eine Attrappe ist!
Mit einem Kopierschutz, also einer Maßnahme um die Vervielfältigung von Daten zu verhindern, hat so eine Deklaration nichts zu tun, obwohl diese Marketing-Gags auch in Programme wie Nero Burning Rom eingebaut wurden, so das es sich beispielsweise weigert die problemlos kopierbare Catwoman DL-DVD, EAN 7321921314506, zu kopieren, obwohl die Rechtslage eindeutig ist: Nach § 95a ff. UrhG ist eine technische Maßnahme (nicht nur eine Deklaration) als Kopierschutz eine Zugangskontrolle, ein Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder ein Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, der die Erreichung des Schutzziels, Vervielfältigung von Daten zu verhindern, sicherstellt.
Um juristisch wirksam zu sein muß der Kopierschutz nicht nur mehr als eine Deklaration sein, sondern zudem technisch wirksam sein, so wie eine JTAG access security fuse und dies ist bei CDs/DVDs nicht gegeben.
Die meisten Programme enthalten folglich keine solchen Marketing-Gags, so das beispielsweise growisofs das ISO-Abbild der Catwoman DL-DVD problemlos brennt und K3b die DVD problemlos kopiert.
Außerdem ist zum eigenen privaten Gebrauch nicht nur das Umgehen von Kopierschutz ausdrücklich erlaubt, sondern auch Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen; privat ist man also in keinster Weise beim Kopieren oder Besitzen von Kopien eingeschränkt! Nachzulesen ist dieses Fair-Use-Prinzip in UrhG § 108b Abs. 1: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__108b.html.
Neben dem privaten Bereich gibt es weitere Bereiche, die keine Einschränkung beim Kopieren haben; beispielsweise die wissenschaftliche Forschung aufgrund der grundgesetzlich geschützten Forschungsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG).


Links

Weil ISO-Images nicht ganz einfach mit Prüfsummen verglichen werden können, und weil sie meist unnötig groß sind, habe ich zum Überprüfen und Stripen von ISO-Images hier eine Seite mit Skripten dafür gemacht.

Zwei Links zum Sichern von CDs/DVDs unter Linux:
http://ask.metafilter.com/68265/But-its-just-a-little-scratch
http://gentoo-wiki.com/HOWTO_Backup_a_DVD

Link zu DVDs/CDs und Videos unter Linux (Debian):
http://www.linuxtopia.org/online_books/linux_beginner_books/debian_linux_desktop_survival_guide/DVD.shtml

Link zu Blu-Ray und HD DVD unter Linux:
https://help.ubuntu.com/community/RestrictedFormats/BluRayAndHDDVD
Link zu Link zu Blu-Ray und (HD)DVD unter MS-Windows:
Slysoft: Update von AnyDVD verfügbar.

Auf CD/DVD-Rohlinge (und vieles andere) wird eine pauschale Urheberrechtsabgabe schon beim Importeur/Hersteller erhoben und die kann man rückerstattet bekommen, wenn man Daten brennt, über deren Rechte man selbst verfügt (z. B. Urlaubsfotos, Backups etc.) oder für die der Urheber seine ausdrückliche Einwilligung erteilt hat. Auch legale Kopien von Filmen und Musik, bei denen kein Kopierschutz umgangen werden muss, also praktisch alle CD/DVD-Rohlinge, sind (zumind. in Österreich) von der Urheberrechtsabgabe ausgenommen. Man kann in Österreich von der Austro Mechana, in Deutschland von der GEMA, die Abgabe zurückfordern:
http://www.shortnews.de/start.cfm?id=491401
oder auch
http://www.united-forum.de/off-topic-f17/urheberrechtsabgabe-fuer-cd-dvd-retour-24046/
sowie
http://www.fotografen.at/fachbereich/modules.php?name=News&file=article&sid=238
und http://www.pressetext.at/news/031205037/legale-kopierer-koennen-geld-zurueck-verlangen/

Der FFS, http://www.ffs.or.at, hat auf seiner Website ein Formular vorgefertigt, mit dem man die Rückerstattung der Urheberrechtsabgabe bei der zuständigen österreichischen Verwertungsgesellschaft Austro Mechana http://www.austromechana.at einfordern kann. In Deutschland muss man sich an die ZPÜ wenden. Das FFS-Formular für die Rückerstattung: lkv.pdf

Pro CD-Rom können nach Angaben des FFS so bis zu 0,20 Euro, für eine DVD um die 0,36 Euro zurückverlangt werden (Österreich, Stand 2004, deutsche Stand 2010 hier). In Deutschland liegt der Anteil der Abgabe 2010 bei 50 Prozent vom Endkundenpreis: http://www.golem.de/1002/72867.html

Theoretisch kann man so auch weitere Urheberrechtsabgaben, z. B. die auf PCs ( 2010 bei rund 13 Euro/Stk. ), zurück verlangen.



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